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Der Gesetzgeber unterscheidet drei Arten von Namensänderungen. Bitte informieren Sie sich in allen drei Fällen beim örtlichen Standesamt.

1. Namensänderungen nach dem BGB

  • Bestimmung eines gemeinsamen Ehenamens/ Lebenspartnerschaftsnamens
  • Widerruf Ehename
  • Hinzufügung des Geburtsnamens oder des bisherigen Familiennamens zum Ehenamen
  • Widerruf des hinzugefügten Namens
  • Wiederannahme des Geburtsnamens oder des früheren Familiennamens nach Auflösung der Ehe
  • Namenserteilung (Einbenennung) bei Kindern unter bestimmten Voraussetzungen
  • Namenserteilung auf den Namen des Vaters bei nicht miteinander verheirateten Eltern
  • Namensbestimmung eines Kindes nach Bestimmung der gemeinsamen Sorge

2. Öffentlich-rechtliche Namensänderungen

Wenn ein wichtiger Grund die Änderung rechtfertigt, können Namen in Ausnahmefällen auf Antrag durch den Kreis Warendorf geändert werden. Ob ein wichtiger Grund vorliegt, muss im Einzelfall geprüft werden. Weitere Informationen finden Sie beim Kreis Warendorf.

3. Namenserklärungen für Spätaussiedler und Ausländer

Vertriebene, Spätaussiedler, deren Ehegatten und Abkömmlinge können eine Erklärung zu ihren Vor- und Familiennamen abgeben, um eine der deutschen Sprach- und Schreibweise angeglichene Form herbeizuführen. Hier kann auch der Vatersname, den es im deutschen Namensrecht nicht gibt, abgelegt werden.

Hinweis

Es kommt immer auf die persönlichen personenstandsrechtlichen Voraussetzungen an, welche Namensänderung für Sie möglich ist. Lassen Sie sich vom örtlichen Standesamt beraten.

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Geburtsurkunde
  • Eheurkunde (wenn Sie verheiratet sind)

Rechtsgrundlagen

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
  • Namensänderungsgesetz (NamÄndG)
  • Gesetz über die Angelegenheiten der Vertriebenen und Flüchtlinge (BVFG)
  • Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (BGBEG)
  • Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)

Kosten

  • Namensänderung /-erklärung: 21,00 €
  • Bescheinigung zur Namenserklärung: 9,00 €

Zuständige Stelle

Ansprechpartner