Wiederannahme des Geburtsnamens
Nach einer Scheidung kann derjenige, dessen Name nicht Ehename geworden ist, seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen wieder annehmen. Zuständig für diese Namensänderung ist das Standesamt des Wohnsitzes.

Zuständige Stelle

Standesamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

Ansprechpartner