Wiederannahme des Geburtsnamens
Nach einer Scheidung kann derjenige, dessen Name nicht Ehename geworden ist, seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen wieder annehmen. Zuständig für diese Namensänderung ist das Standesamt des Wohnsitzes.

Namensänderung, privatrechtlich

Wiederannahme des Geburtsnamens
Nach einer Scheidung kann derjenige, dessen Name nicht Ehename geworden ist, seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen wieder annehmen. Zuständig für diese Namensänderung ist das Standesamt des Wohnsitzes.

https://serviceportal.wadersloh.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/644/show
Standesamt
Liesborner Straße 5 59329 Wadersloh
Telefon 02523 950-2222

Frau

Margret

Peveling

02523 950-1214

Frau

Michelle

Hammelbeck

EG Raum 016 (Rathaus, Erdgeschoss)

02523 950-1212