Für Veranstaltungen

  • mit mehr als 5.000 Teilnehmern und Besuchern oder
  • mit besonderem Gefahrenpotenzial

sind Veranstalter verpflichtet, ein Sicherheitskonzept aufzustellen.

Die Mitarbeiter/-innen des Sachgebietes Sicherheit und Ordnung beantworten Ihnen gerne alle Fragen und erläutern Ihnen die notwendigen Inhalte eines möglichen Sicherheitskonzeptes.

Da je nach Ausprägung der Veranstaltung und des Sicherheitskonzeptes weitere Behörden (z.B. die Polizei) beteiligt werden müssen, empfehlen wir Ihnen, mindestens 3 Monate vor der Durchführung der Veranstaltung Kontakt mit uns aufzunehmen.

Auch wenn die gesetzlichen Vorgaben kein Sicherheitskonzept erforderlich machen, ist die Gemeinde Wadersloh bestrebt, die Sicherheit der Besucher und Teilnehmer zusammen mit dem jeweiligen Veranstalter zu erhöhen. Es wird daher empfohlen, auch unterhalb des Schwellenwertes Kontakt mit der Gemeinde Wadersloh aufzunehmen und sich an dem Sicherheitskonzept zu orientieren.

Zuständige Stelle

Ordnungsamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

Ansprechpartner