Geburt
Die Beurkundung eines Neugeborenen hat binnen einer Woche bei dem Standesamt zu erfolgen, in dessen Gebiet das Kind geboren ist. In der Regel erblicken die Wadersloher Kinder in den Krankenhäusern der umliegenden Städte das Licht der Welt. Dann beurkunden die dortigen Standesämter die Geburten. Lediglich bei Hausgeburten in der Gemeinde Wadersloh wird die Beurkundung der Geburt beim Standesamt Wadersloh vorgenommen (siehe "Onlinedienstleistungen").
Grundsätzlich ist der Vater (wenn er Mitinhaber der elterlichen Sorge ist) zur Anzeige verpflichtet. Wird Ihr Kind in einem Krankenhaus geboren, erhalten Sie von dort eine Geburtsanzeige, die angibt, wann und wo das Kind geboren wurde und wer die Eltern sind. Viele Krankenhausverwaltungen bieten den Service an, die Geburtsanzeige selbst vorzunehmen, sodass sich die Eltern hierum nicht kümmern und lediglich das Familien-Stammbuch bzw. die anderen Unterlagen im Krankenhaus abgeben müssen. Informieren Sie sich darüber bei der Krankenhausverwaltung.
Nach der Geburtsbeurkundung erhalten Sie folgende Unterlagen ausgehändigt:
- Abstammungsurkunde für das Stammbuch der Familie,
- Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter (notwendig für die Mutterschaftshilfe),
- Bescheinigung für religiöse Zwecke,
- mehrsprachige internationale Geburtsurkunde für das Konsulat bei Kindern ausländischer Eltern,
- Abstammungsurkunde für Kindergeldantrag,
- Abstammungsurkunde für Erziehungsgeldantrag.
Welchen Familien- und Vornnamen erhält Ihr Kind?
Informationen zur Namensgebung finden Sie hier.
Onlinedienstleistungen
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Anmeldung erforderlich
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsanzeige (des Krankenhauses bzw. der Hebamme)
- Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes (Vor- und Nachname)
- Personalausweis oder Reisepass der Eltern
- Geburtsurkunden der Eltern
- ggf. Eheschließungsurkunde bzw. Familienstammbuch (bei Eheschließung im Ausland mit Übersetzung)
- ggf. rechtskräftiges Scheidungsurteil der Ehe
- ggf. Vaterschaftsanerkennung
- ggf. Sorgeerklärung vom Jugendamt
Rechtsgrundlagen
Personenstandsgesetz (PStG)
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Kosten
Ausstellung einer Geburtsurkunde 10,00 €