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Die Beurkundung eines Neugeborenen hat binnen einer Woche bei dem Standesamt zu erfolgen, in dessen Gebiet das Kind geboren ist. In der Regel erblicken die Wadersloher Kinder in den Krankenhäusern der umliegenden Städte das Licht der Welt. Dann beurkunden die dortigen Standesämter die Geburten. Lediglich bei Hausgeburten in der Gemeinde Wadersloh wird die Beurkundung der Geburt beim Standesamt Wadersloh vorgenommen (siehe "Onlinedienstleistungen").

Grundsätzlich ist der Vater (wenn er Mitinhaber der elterlichen Sorge ist) zur Anzeige verpflichtet. Wird Ihr Kind in einem Krankenhaus geboren, erhalten Sie von dort eine Geburtsanzeige, die angibt, wann und wo das Kind geboren wurde und wer die Eltern sind. Viele Krankenhausverwaltungen bieten den Service an, die Geburtsanzeige selbst vorzunehmen, sodass sich die Eltern hierum nicht kümmern und lediglich das Familien-Stammbuch bzw. die anderen Unterlagen im Krankenhaus abgeben müssen. Informieren Sie sich darüber bei der Krankenhausverwaltung.

Nach der Geburtsbeurkundung erhalten Sie folgende Unterlagen ausgehändigt:

  • Abstammungsurkunde für das Stammbuch der Familie,
  • Bescheinigung für die Krankenkasse der Mutter (notwendig für die Mutterschaftshilfe),
  • Bescheinigung für religiöse Zwecke,
  • mehrsprachige internationale Geburtsurkunde für das Konsulat bei Kindern ausländischer Eltern,
  • Abstammungsurkunde für Kindergeldantrag und
  • Abstammungsurkunde für Erziehungsgeldantrag.

Welchen Familien- und Vornamen erhält Ihr Kind?
Informationen zur Namensgebung finden Sie hier.

Onlinedienstleistungen

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  • Anmeldung erforderlich

Erforderliche Unterlagen

Wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind:

  • Geburtsurkunden beider Elternteile,
  • Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile,
  • Wenn Sie geschieden sind: Eheurkunde/ Familienbuchabschrift und Scheidungsurteil,
  • Wenn Sie nach der Scheidung Ihren Geburtsnamen wieder angenommen haben: Bescheinigung über die Wiederannahme"
  • Wenn auch der Kindesvater mit in die Urkunde eingetragen werden soll: Vaterschaftsanerkennung (ggf. Sorgeerklärung).

Wenn die Eltern miteinander verheiratet sind:

  • Geburtsurkunden beider Elternteile,
  • Personalausweise oder Reisepässe beider Elternteile,
  • Stammbuch der Familie,
  • Eheurkunde,
  • namensrechtliche Erklärungen.

Sind die Eltern aus dem Ausland eingereist oder im Ausland geboren und gibt es einen Registrierschein, einen Vertriebenenausweis, Einbürgerungsurkunden und / oder Erklärungen zur Namensführung, dann müssen die Eltern diese Unterlagen im Original beim Standesamt vorlegen.

Hinweise

Nehmen Sie die für Sie zutreffenden Unterlagen bereits mit ins Krankenhaus, da von dort aus die Geburtsanzeige mit den entsprechenden Unterlagen an das Standesamt weitergeleitet werden.

Im Standesamt kann auf Wunsch die Vaterschaftsanerkennung sofort bei der Anmeldung Ihres Kindes mitaufgenommen werden. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Rechtsgrundlagen

  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)

Kosten

  • Ausstellung einer Geburtsurkunde 10,00 €