Für bestimmte Arten von Einsätzen der örtlichen Feuerwehr werden die entstandenen Kosten im Wege des Kostenersatzes verlangt. Dazu zählen beispielweise Ölunfälle, das Auspumpen eines Kellers, Fehlalarme bei Brandmeldeanlagen usw.

Löscharbeiten bei Wohnungsbränden hingegen sind kostenfrei.

Ortsrecht
Satzung über die Erhebung von Gebühren für Feuerwehreinsätze

Zuständige Stelle

Ordnungsamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

Ansprechpartner