Für bestimmte Arten von Einsätzen der örtlichen Feuerwehr werden die entstandenen Kosten im Wege des Kostenersatzes verlangt. Dazu zählen beispielweise Ölunfälle, das Auspumpen eines Kellers, Fehlalarme bei Brandmeldeanlagen usw.

Löscharbeiten bei Wohnungsbränden hingegen sind kostenfrei.

Ortsrecht
Satzung über die Erhebung von Gebühren für Feuerwehreinsätze

Zuständige Stelle

Ordnungsamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

Ansprechpartner

Feuerwehreinsatzkosten

Für bestimmte Arten von Einsätzen der örtlichen Feuerwehr werden die entstandenen Kosten im Wege des Kostenersatzes verlangt. Dazu zählen beispielweise Ölunfälle, das Auspumpen eines Kellers, Fehlalarme bei Brandmeldeanlagen usw.

Löscharbeiten bei Wohnungsbränden hingegen sind kostenfrei.

Ortsrecht
Satzung über die Erhebung von Gebühren für Feuerwehreinsätze

https://serviceportal.wadersloh.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/609/show
Ordnungsamt
Liesborner Straße 5 59329 Wadersloh

Herr

Dominik

Lausch

EG 025 (Rathaus, Erdgeschoss)

02523 950-1200
dominik.lausch@wadersloh.de