Sie wollen heiraten und fragen sich, was Sie tun müssen für den Start ins „Eheglück“ ?
Aus diesem Grund haben wir für Sie die wichtigsten Informationen dazu aufgeführt:

Wo melde ich meine Eheschließung an?
Für die Eheschließung ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk mindestens einer der zukünftigen Ehepartner seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Wenn also einer von Ihnen in Wadersloh wohnt, können Sie zur Anmeldung der Eheschließung zum Standesamt Wadersloh kommen.
Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollten Sie nicht einen bestimmten Wunschtermin haben, gibt es auch immer kurzfristig freie Termine.

Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ehe?
Eine Ehe kann grundsätzlich eingehen, wer achtzehn Jahre alt und geschäftsfähig ist.

Namensführung in der Ehe
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen). Zum Ehenamen kann der Geburtsname oder der Familienname des Mannes oder der Frau bestimmt werden.
  • Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Jedoch kann eine Erklärung zum Ehenamen nach der Eheschließung nachgeholt werden.
  • Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dieses ist auch jederzeit nach der Eheschließung noch möglich und an keine Frist gebunden.

Trauungen

Als zusätzlichen Service bieten wir auch Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten (zum Beispiel freitagnachmittags oder samstags) an. Den Termin dazu vereinbaren Sie bitte mit dem Standesbeamten. Wir berücksichtigen Terminwünsche, soweit dies möglich ist.

Candle-Light-Trauungen 2024
Freitag, 15.11.2024, 17:00 und 18:00 Uhr
Freitag, 22.11.2024, 17:00 und 18:00 Uhr
Freitag, 29.11.2024, 17:00 und 18:00 Uhr
Freitag, 06.12.2024, 17:00 und 18:00 Uhr
Freitag, 13.12.2024, 17:00 und 18:00 Uhr
Candle-Light-Traungen finden nur im Rathaus Wadersloh statt.

Als alternative Trauorte zum Trauzimmer im Rathaus stehen
der Barocksaal im Museum Abtei Liesborn, das Schloss in Diestedde und
das "Backhaus" in Diestedde zur Verfügung.

Kosten
Anmeldung Eheschließung und Prüfung der 
Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht             40,00 €
nach ausländischem Recht                                         66,00 €
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens             21,00 €
Geburts-, und Eheurkunden je                                   10,00 €
Weitere Exemplare dieser Urkunde je                         5,00 €
Stammbuch verschieden Ausführungen                     22,00 € - 29,00 €
Eheschließung außerhalb des Rathauses                    66,00 €
während der Öffnungszeiten
Eheschließung außerhalb und außerhalb
der Öffnungszeiten                                                      116,00 € (Wadersloher)
                                                                                     216, 00 € (Auswärtige)

Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung (Diese ist nur notwendig, wenn Ihr Hauptwohnsitz nicht in Wadersloh ist. Eine Aufenthaltsbescheinigung bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes).
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (Diese Abschrift bekommen Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind).
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk
  • Frühere Ehe und die Art ihrer Auflösung sind anzugeben
Eheschließung

Sie wollen heiraten und fragen sich, was Sie tun müssen für den Start ins „Eheglück“ ?
Aus diesem Grund haben wir für Sie die wichtigsten Informationen dazu aufgeführt:

Wo melde ich meine Eheschließung an?
Für die Eheschließung ist der Standesbeamte zuständig, in dessen Bezirk mindestens einer der zukünftigen Ehepartner seinen Wohnsitz hat. Das kann der Haupt- oder auch der Nebenwohnsitz sein. Wenn also einer von Ihnen in Wadersloh wohnt, können Sie zur Anmeldung der Eheschließung zum Standesamt Wadersloh kommen.
Sie sollten sich möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat 6 Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von 6 Monaten nach der Anmeldung heiraten können. Sollten Sie nicht einen bestimmten Wunschtermin haben, gibt es auch immer kurzfristig freie Termine.

Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ehe?
Eine Ehe kann grundsätzlich eingehen, wer achtzehn Jahre alt und geschäftsfähig ist.

Namensführung in der Ehe
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen). Zum Ehenamen kann der Geburtsname oder der Familienname des Mannes oder der Frau bestimmt werden.
  • Treffen die Ehegatten keine Bestimmung, so behält jeder Ehegatte den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Jedoch kann eine Erklärung zum Ehenamen nach der Eheschließung nachgeholt werden.
  • Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dieses ist auch jederzeit nach der Eheschließung noch möglich und an keine Frist gebunden.

Trauungen

Als zusätzlichen Service bieten wir auch Eheschließungen außerhalb der Öffnungszeiten (zum Beispiel freitagnachmittags oder samstags) an. Den Termin dazu vereinbaren Sie bitte mit dem Standesbeamten. Wir berücksichtigen Terminwünsche, soweit dies möglich ist.

Candle-Light-Trauungen 2024
Freitag, 15.11.2024, 17:00 und 18:00 Uhr
Freitag, 22.11.2024, 17:00 und 18:00 Uhr
Freitag, 29.11.2024, 17:00 und 18:00 Uhr
Freitag, 06.12.2024, 17:00 und 18:00 Uhr
Freitag, 13.12.2024, 17:00 und 18:00 Uhr
Candle-Light-Traungen finden nur im Rathaus Wadersloh statt.

Als alternative Trauorte zum Trauzimmer im Rathaus stehen
der Barocksaal im Museum Abtei Liesborn, das Schloss in Diestedde und
das "Backhaus" in Diestedde zur Verfügung.

Kosten
Anmeldung Eheschließung und Prüfung der 
Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht             40,00 €
nach ausländischem Recht                                         66,00 €
Erklärung zur Führung eines Doppelnamens             21,00 €
Geburts-, und Eheurkunden je                                   10,00 €
Weitere Exemplare dieser Urkunde je                         5,00 €
Stammbuch verschieden Ausführungen                     22,00 € - 29,00 €
Eheschließung außerhalb des Rathauses                    66,00 €
während der Öffnungszeiten
Eheschließung außerhalb und außerhalb
der Öffnungszeiten                                                      116,00 € (Wadersloher)
                                                                                     216, 00 € (Auswärtige)

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Aufenthaltsbescheinigung (Diese ist nur notwendig, wenn Ihr Hauptwohnsitz nicht in Wadersloh ist. Eine Aufenthaltsbescheinigung bekommen Sie beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnortes).
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtsregister (Diese Abschrift bekommen Sie bei dem Standesamt, in dessen Bezirk Sie geboren sind).
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister Ihrer letzten Ehe mit Auflösungsvermerk
  • Frühere Ehe und die Art ihrer Auflösung sind anzugeben
https://serviceportal.wadersloh.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/607/show
Standesamt
Liesborner Straße 5 59329 Wadersloh
Telefon 02523 950-2222

Frau

Margret

Peveling

02523 950-1214

Frau

Michelle

Hammelbeck

EG Raum 016 (Rathaus, Erdgeschoss)

02523 950-1212