Personen, die Empfänger von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) II, SGB XII, nach § 2 Abs. 1 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG), von Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz (BKKG) können folgende Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen:

-       Eintägige oder mehrtägige Ausflüge der Schule/der Kindertageseinrichtung
-       Schulbedarfspauschale
-       Schülerbeförderung, soweit sie nicht von Dritten übernommen wird
-       Ergänzende, angemessene Lernförderung
-       gemeinschaftliches Mittagessen in der Schule/in der
        Kindertageseinrichtung/bei Kindertagespflege
-       Teilnahme am sozialen und kulturellen Leben (Aktivitäten in Vereinen,
        Musikunterricht, Freizeiten o. ä.)

Anträge können beim Sachgebiet Soziales der Gemeinde Wadersloh gestellt werden. Die Bewilligung für Wohngeld- und Kinderzuschlagsempfänger übernimmt der Kreis Warendorf.

Leistungsberechtigte nach Sozialgesetzbuch (SGB) II stellen den Antrag bitte beim zuständigen Jobcenter.

Zuständige Stelle

Sozialamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

Ansprechpartner