Nach § 74 SGB XII können die erforderlichen Kosten einer Bestattung übernommen werden, soweit den hierzu Verpflichteten (z.B. Erbe, Kinder, Geschwister etc.) nicht zugemutet werden kann, die Kosten aus eigenem Einkommen und Vermögen zu tragen. Hierbei werden die Maßstäbe der Sozialhilfe angelegt.

Die Bewilligung der Bestattungskosten wird durch den Kreis Warendorf als örtlichem Träger der Sozialhilfe vorgenommen. Die Antragsaufnahme und die Beratung über eine mögliche Leistungsberechtigung  erfolgen beim Sachgebiet Soziales der Gemeinde Wadersloh.

Bestattungskosten im Rahmen Sozialgesetzbuch (SGB) XII

Nach § 74 SGB XII können die erforderlichen Kosten einer Bestattung übernommen werden, soweit den hierzu Verpflichteten (z.B. Erbe, Kinder, Geschwister etc.) nicht zugemutet werden kann, die Kosten aus eigenem Einkommen und Vermögen zu tragen. Hierbei werden die Maßstäbe der Sozialhilfe angelegt.

Die Bewilligung der Bestattungskosten wird durch den Kreis Warendorf als örtlichem Träger der Sozialhilfe vorgenommen. Die Antragsaufnahme und die Beratung über eine mögliche Leistungsberechtigung  erfolgen beim Sachgebiet Soziales der Gemeinde Wadersloh.

https://serviceportal.wadersloh.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/600/show
Sozialamt
Liesborner Straße 5 59329 Wadersloh

Frau

Laura

Molli

EG 022

02523 950-1272
laura.molli@wadersloh.de

Herr

Jonas

Vienenkötter

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02523 950-1270
jonas.vienenkoetter@wadersloh.de