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Gemäß Tierkörperbeseitigungsgesetz sind verendete, tot geborene, ungeborene und getötete Tiere, die nicht zum menschlichen Genuss verwendet werden, einer speziellen Tierkörperbeseitigungsanstalt zuzuführen. Aus diesem Grund sind diese Abfälle in der Gemeinde Wadersloh von der Abfallentsorgung ausgeschlossen.

Kleine Tierkörper (bis Katzengröße) können ggf. auf Anfrage über die Tierarztpraxen entsorgt werden. Bei größeren Tierkörpern können Sie sich mit der Tierkörperbeseitigung Rendac Icker GmbH & Co. KG in Verbindung setzen.

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