Medizinische Abfälle
Abfälle aus Einrichtungen des Gesundheitswesens (Arztpraxen, Krankenhäuser) werden je nach Herkunft, Art, Beschaffenheit und Zusammensetzung verschiedenen Abfallarten der Verordnung über das Europäische Abfallverzeichnis (AVV) zugeordnet und nach ihrer Gefährlichkeit eingestuft. Aus diesem Grund sind diese Abfälle in der Gemeinde Wadersloh grundsätzlich von der Abfallentsorgung ausgeschlossen.
In der Gemeinde Wadersloh können z. B. Hausmüll, desinfizierte oder nicht infektiöse Abfälle wie Wund-, Gipsverbände, Einwegwäsche, Einwegartikel einschließlich Kanülen und Skalpellen im Rahmen der Restmüllabfuhr entsorgt werden. Dabei sind spitze und scharfe Gegenstände in stichfesten Behältern und weiche Abfälle in festen Säcken zu sammeln. Diese Behältnisse sind verschlossen in die Sammelbehältnisse einzubringen.
Genauere Informationen zur Entsorgung von medizinischen Abfällen erhalten Sie hier.