Kampfmittel
Unter Kampfmittel fallen z. B. Waffen, Munition oder Sprengkörper.
Diese Abfallgruppe bedarf aufgrund der davon ausgehenden Gefahr einer speziellen Entsorgung und ist deshalb in der Gemeinde von der Abfallentsorgung ausgeschlossen.
Bitte wenden Sie sich zur Entsorgung an die örtliche Polizeiwache und stimmen Sie ab, ob Sie die Waffen oder Munition selbst transportieren dürfen. Die Abgabe erfolgt in der Regel bei der Kreispolizeibehörde.
Gefundene Kampfmittel bitte nicht berühren. Das örtliche Ordnungsamt oder die Polizeidienststelle umgehend informieren.