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Abfälle zur Beseitigung aus anderen Herkunftsbereichen als privaten Haushaltungen, insbesondere aus Industrie- und Gewerbebetrieben, sind von der Abfallentsorgung in der Gemeinde Wadersloh ausgeschlossen, soweit diese nach Art, Menge oder Beschaffenheit nicht mit den in Haushalten anfallenden Abfällen eingesammelt, befördert oder beseitigt werden können oder die Sicherheit der umweltverträglichen Beseitigung im Einklang mit den Abfallwirtschaftsplänen des Landes durch einen anderen Entsorgungsträger oder Dritten gewährleistet ist.

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