Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum müssen gesichert und abgesperrt werden. Wenn Sie die Einrichtung einer derartigen Arbeitsstelle in Wadersloh planen, müssen Sie vor dem Beginn der Maßnahme eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Warendorf einholen. In dieser Anordnung wird geregelt, wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss und wie der Verkehr ggf. umzuleiten ist. Bei einer derartigen Arbeitsstelle liegt in der Regel auch eine Sondernutzung vor, die einer Erlaubnis bedarf. Diese Erlaubnis erhalten Sie auf Antrag ebenfalls bei der Gemeinde Wadersloh. Bitte stellen  Sie den Antrag mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten.

Unterlagen

Pläne für die durchzuführenden Arbeiten
Antragsformulare

Zuständige Stelle

Dezernat 1
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

Ansprechpartner

Arbeitsstellensicherung im öffentlichen Verkehrsraum

Arbeitsstellen im öffentlichen Verkehrsraum müssen gesichert und abgesperrt werden. Wenn Sie die Einrichtung einer derartigen Arbeitsstelle in Wadersloh planen, müssen Sie vor dem Beginn der Maßnahme eine Anordnung der Straßenverkehrsbehörde des Kreises Warendorf einholen. In dieser Anordnung wird geregelt, wie die Arbeitsstelle abgesperrt und gekennzeichnet werden muss und wie der Verkehr ggf. umzuleiten ist. Bei einer derartigen Arbeitsstelle liegt in der Regel auch eine Sondernutzung vor, die einer Erlaubnis bedarf. Diese Erlaubnis erhalten Sie auf Antrag ebenfalls bei der Gemeinde Wadersloh. Bitte stellen  Sie den Antrag mindestens 2 Wochen vor Beginn der Arbeiten.

Pläne für die durchzuführenden Arbeiten
Antragsformulare

https://serviceportal.wadersloh.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/588/show
Dezernat 1
Liesborner Straße 5 59329 Wadersloh

Herr

Jürgen

Sandfort

EG 026 (Rathaus, Erdgeschoss)

02523 950-1285
juergen.sandfort@wadersloh.de