Geschlechtsänderung
Seit dem 01.11.2024 haben Sie die Möglichkeit, Ihren Geschlechtseintrag und die entsprechenden Vornamen durch Abgabe einer Erklärung beim örtlichen Standesamt selbst zu bestimmen. Der Gesetzgeber möchte hierdurch die freie Entfaltung der Persönlichkeit, die Achtung der Privatsphäre und die Nichtdiskriminierung als garantierte Grundrechte für transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen sicherstellen.
Als Geschlechtseintrag können Sie die Bezeichnungen männlich, weiblich, divers oder die Streichung der Angabe bestimmen.
Die Änderung des Geschlechtseintrags erfolgt in zwei Stufen:
1. Anmeldung der geplanten Änderung des Geschlechts und des Vornamens:
- Mindestens drei Monate vor der eigentlichen Erklärung (Stufe 2),
- die Anmeldung kann online (siehe „Onlinedienstleistungen“) oder persönlich im Standesamt erfolgen,
- das Standesamt wird nach der Anmeldung Kontakt mit Ihnen aufnehmen,
- Hinweis: Die Anmeldung verfällt, wenn die Erklärung (Stufe 2) nicht innerhalb von sechs Monaten abgegeben wurde. Die Anmeldung muss dann erneut erfolgen.
2. Erklärung der Änderung des Geschlechts und des Vornamens:
- Frühestens drei Monate nach der Anmeldung (Stufe 1) möglich,
- zwingend persönlich in dem Standesamt, bei dem die Anmeldung erfolgte,
- Die Erklärung wird wirksam mit der Entgegennahme durch das Geburtsstandesamt (wenn Sie in der Gemeinde Wadersloh geboren wurden also sofort; wenn Sie woanders geboren wurden, erst mit dem Eingang in dem Standesamt Ihres Geburtsortes).
Für nachfolgende Personengruppen gelten Besonderheiten, weshalb Sie in diesen Fällen vorab Kontakt zum Standesamt aufnehmen sollten:
- Minderjährige,
- deutsche Staatsbürger, die nicht in Deutschland geboren wurden und
- Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit.
Muss auch der Vorname geändert werde?
Sofern der momentane Name auch für das erklärende Geschlecht passend ist, ist eine neue Vornamenswahl nicht zwingend erforderlich. Grundsätzlich soll der Vorname dem jeweiligen Geschlechtseintrag entsprechen.
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass,
- Geburtsurkunde (im Original),
- Eheurkunde oder Eheregisterauszug der letzten Vorehe (evtl. mit dem Auflösungsvermerk),
- rechtskräftiges Scheidungsurteil der Ehe
Rechtsgrundlagen
- Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
- Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuche (BGBEG)
- Personenstandsgesetz (PStG)
- Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (PStV)
Kosten
- Anmeldung 45,00 €
- Erklärung 30,00 €