Internationaler Leichenpass
Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nur mit einem internationalen Leichenpass zulässig. Diesen können Sie online (siehe „Onlinedienstleistungen“) beantragen. Sie können den Leichenpass auch durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen beantragen lassen.
Erforderliche Unterlagen
- Sterbeurkunde,
- Todesbescheinigung (vertraulicher Teil),
- Amtsärztliche Bescheinigung / Nachweis einer weiteren Leichenschau (Kreis Warendorf, Untere Gesundheitsbehörde) zur Bestätigung, dass kein Verdacht auf einen nicht natürlichen Tod besteht oder Freigabe der Leiche durch die Staatsanwaltschaft (bei Anhaltspunkten für einen nicht natürlichen Tod oder der Leiche eines Unbekannten),
- Bescheinigung des Bestatters über die ordnungsgemäße Einsargung und Überführung der Leiche
Rechtsgrundlagen
- Bestattungsgesetz NRW
Kosten
25,00 €