Internationaler Leichenpass
Beförderungen von Leichen und Totgeburten über die Grenze der Bundesrepublik Deutschland sind nur mit einem internationalen Leichenpass zulässig. Diesen können Sie bei der örtlichen Ordnungsbehörde beantragen. Sie können den Leichenpass auch durch das mit dem Transport beauftragte Bestattungsunternehmen beantragen lassen.
Erforderliche Unterlagen
- Bei Beantragung durch ein Bestattungsunternehmen: schriftliche Vollmacht
- Bescheinigung einer ordnungsgemäßen Einsargung und der Einhaltung der Transportbestimmungen gem. dem Internationalen Abkommen für Leichenbeförderung (IALB) durch das Bestattungsunternehmen
- Todesbescheinigung mit vertraulichem Abschnitt
- Sterbeurkunde oder Sterbefallanzeige des Standesamts
- Freigabebescheinigung der Staatsanwaltschaft, falls es sich nicht um einen natürlichen Tod handelt oder die verstorbene Person nicht sicher identifiziert werden kann
Rechtsgrundlagen
Bestattungsgesetz NRW
Kosten
40,00 €