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Wo melde ich meine Eheschließung an?

Die Anmeldung zur Eheschließung erfolgt immer am Wohnsitzstandesamt. In Wadersloh kann diese beim Standesamt vorgenommen werden, sobald mindestens einer der Verlobten seinen Wohnsitz in Wadersloh hat. Hierbei ist es nicht von Bedeutung, ob dies der Haupt- oder Nebenwohnsitz ist. Die Gültigkeit der Anmeldung zur Eheschließung beträgt sechs Monate.

Die Anmeldung zur Eheschließung können Sie online beantragen (siehe „Onlinedienstleistungen“). Nachdem Sie den Online-Antrag abgesendet haben, melden sich die Mitarbeiter des Standesamtes bei Ihnen, um mit Ihnen alles weitere zu klären. Wird die Eheschließung nur durch einen Partner oder eine Partnerin angemeldet, wird eine Vollmacht benötigt (siehe „Onlinedienstleistungen“).

Bei der Anmeldung zur Eheschließung haben die Verlobten die Möglichkeit, sich ein Familienstammbuch auszusuchen. In diesem Buch werden die Eheurkunden und ggf. die Geburtsurkunden der Kinder eingeheftet.

Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ehe?

Grundsätzlich kann jede Person eine Ehe eingehen, wenn sie das achtzehnte Lebensjahr vollendet hat, geschäftsfähig ist und noch keine Ehe besteht.

Namensführung in der Ehe (vgl. § 1355 BGB)

Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:

1. Keine Bestimmung eines Ehenamens (Familiennamens)

Bestimmen die Ehegatten keinen Ehenamen, so führen sie ihre zur Zeit der Eheschließung geführten Namen auch nach der Eheschließung.

2. Bestimmung Ehename

Die Ehegatten können einen gemeinsamen Ehenamen (Familiennamen) bestimmen. Die Ehegatten führen den von ihnen bestimmten Ehenamen. Dabei gibt es folgende Möglichkeiten:

  • den Geburtsnamen eines Ehegatten (der andere Ehegatte kann seinen Geburtsnamen mit oder ohne Bindestrich voranstellen oder anfügen),
  • den zur Zeit der Erklärung geführten Familiennamen eines Ehegatten (der andere Ehegatte kann seinen Geburtsnamen mit oder ohne Bindestrich voranstellen oder anfügen) oder
  • einen aus den Namen beider Ehegatten gebildeten Doppelnamen (mit oder ohne Bindestrich).

Weitere Informationen erhalten Sie im Standesamt.

Termine

Trauungen sind während sowie außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses möglich. Es gibt in der Gemeinde Wadersloh keine festgeschriebenen Termine. Möchten Sie an einem konkreten Wunschtermin heiraten, sollten Sie den Termin zur Eheschließung möglichst frühzeitig reservieren. Dies können Sie über das Online-Formular „Anmeldung zur Eheschließung online beantragen“ (siehe „Onlinedienstleistungen“) erledigen.

Trauorte

  • Rathaus der Gemeinde Wadersloh (Liesborner Str. 5, 59329 Wadersloh), 
  • Museum Abtei Liesborn (Abteiring 8, 59329 Wadersloh),
  • Schloss Crassenstein in Diestedde (Am Schloss 1, 59329 Wadersloh) und
  • Backhaus in Diestedde (Lange Str. 8, 59329 Wadersloh).

Zum Ende jeden Jahres werden zusätzlich romantische Candle-Light-Trauungen im Rathaus angeboten.

Ihren individuellen Wunschtermin und Trauort können Sie persönlich mit unseren Standesbeamten besprechen.

Erforderliche Unterlagen

Sie benötigen für die Anmeldung der Eheschließung nur einen gültigen Personalausweis oder Reisepass, wenn beide Antragsteller:

  • deutsche Staatsangehörige sind,
  • volljährig sind und keine Kinder haben,
  • vorher noch nicht verheiratet waren,
  • ihren Hauptwohnsitz in Wadersloh haben und
  • in Wadersloh geboren sind.

 Zusätzliche Unterlagen werden erforderlich, wenn:

  • Hauptwohnsitz nicht Gemeinde Wadersloh: erweiterte Meldebescheinigung von der zuständigen Meldebehörde des Hauptwohnsitzes „zur Vorlage beim Standesamt" erforderlich (Bescheinigung sollte nicht älter als vier Wochen sein),
  • Geburtsort nicht Gemeinde Wadersloh: beglaubigte Ablichtung aus dem Geburtenbuch erforderlich (zu erhalten beim Standesamt Ihres Geburtsortes),
  • Geschiedene oder verwitweter Antragsteller: beglaubigte Ablichtung aus dem Eheregister mit Eintragung der Auflösung der Ehe und der aktuellen Namensführung erforderlich (zu erhalten beim Heiratsstandesamt); nicht erforderlich, wenn die letzte vorherige Ehe in Wadersloh geschlossen wurde,
  • Gemeinsame Kinder: Geburtsurkunden der Kinder erforderlich

In Einzelfällen können gegebenenfalls auch weitere Unterlagen notwendig sein, hierzu informieren wir Sie gern individuell.

Rechtsgrundlagen

  • Personenstandsgesetz (PStG)
  • Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetztes (PStV)
  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

Kosten

  • Anmeldung der Eheschließung und Prüfung der Ehevoraussetzungen nach:
    • nach deutschem Recht: 40,00 €
    • ausländischem Recht: 66,00 €
  • Nachträgliche Erklärung zur Namensführung: 21,00 €
  • Bescheinigung zur Namensführung: 9,00 €
  • Beglaubigte Abschriften aus dem Geburten- oder Eheregister: 10,00 €
    • weitere Abschrift: 5,00 €
  • Familienstammbuch: 15,00 € - 50,00 €
  • Bereitstellung von Räumlichkeiten für die Eheschließung / Fahrtkosten: 66,00 €
  • Eheschließung innerhalb des Rathauses außerhalb der Öffnungszeiten:
    • für Wadersloher 92,00 €
    • für Auswärtige 192,00 €
  • Eheschließung außerhalb des Rathauses während der Öffnungszeiten:
    • für Wadersloher 166,00 €
    • für Auswärtige 266,00 €

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