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Wo melde ich meine Eheschließung an?
Für die Eheschließung ist das Standesamt zuständig, in dessen Gebiet mindestens einer der zukünftigen Ehepartner seinen Haupt- oder Nebenwohnsitz hat. Wenn einer von Ihnen in Wadersloh wohnt, können Sie zur Anmeldung der Eheschließung das Standesamt Wadersloh kontaktieren. Sollten Sie die Eheschließung alleine anmelden, benötigen Sie eine Vollmacht Ihres Ehepartners bzw. Ihrer Ehepartnerin (siehe "Onlinedienstleistungen"). Sie sollten ihre beabsichtigte Eheschließung möglichst frühzeitig anmelden. Die Anmeldung hat sechs Monate Gültigkeit - das bedeutet, dass Sie innerhalb von sechs Monaten nach der Anmeldung heiraten können.

Bei der Anmeldung zur Eheschließung haben die Verlobten die Möglichkeit, sich ein Familienstammbuch auszusuchen. In diesem Buch werden die Eheurkunden und ggf. die Geburtsurkunden der Kinder eingeheftet.

 

Was sind die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Ehe?
Eine Ehe kann grundsätzlich eingehen, wer achtzehn Jahre alt und geschäftsfähig ist.

 

Namensführung in der Ehe
Hier gibt es verschiedene Möglichkeiten:

  • Option 1: Die Ehegatten führen einen gemeinsamen Familiennamen (Ehenamen). Zum Ehenamen kann der Geburtsname oder der Familienname des Mannes oder der Frau bestimmt werden.
  • Option 2: Jeder Ehegatte behält den von ihm zur Zeit der Eheschließung geführten Namen. Die Erklärung zum Ehenamen nach der Eheschließung (Option 1) kann nachgeholt werden.         
  • Option 3: Der Ehegatte, dessen Geburtsname nicht Ehename geworden ist, kann dem Ehenamen seinen Geburtsnamen oder den zur Zeit der Eheschließung geführten Namen voranstellen oder anfügen. Dies kann jederzeit nach der Eheschließung nachgeholt werden.

 

Trauungen 

Trauungen sind während sowie außerhalb der allgemeinen Öffnungszeiten des Rathauses möglich. Folgende Trauorte stehen zur Verfügung:          

  • Rathaus der Gemeinde Wadersloh (Liesborner Str. 5, 59329 Wadersloh),
  • Museum Abtei Liesborn (Abteiring 8, 59329 Wadersloh),
  • Schloss Crassenstein in Diestedde (Am Schloss 1, 59329 Wadersloh) und
  • Backhaus in Diestedde (Lange Str. 8, 59329 Wadersloh).      

Zum Ende jeden Jahres werden zusätzlich romantische Candle-Light-Trauungen im Rataus angeboten.

Ihren individuellen Wunschtermin und Trauort können Sie persönlich mit unseren Standesbeamten besprechen.                                                                                                                                                               

Erforderliche Unterlagen

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister (erhalten Sie beim Standesamt, in dessen Gebiet Sie geboren sind)
  • Wen Sie vorher bereits verheiratet waren: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister Ihrer letzten Ehe (mit Auflösungsvermerk)
  • Wenn Hauptwohnsitz nicht in der Gemeinde Wadersoh: Aufenthaltsbescheinigung des Bürgerservices Ihres Hauptwohnortes

Rechtsgrundlagen

Personenstandsgesetz (PStG)

Kosten

  • Anmeldung Eheschließung und Prüfung der Ehevoraussetzungen nach deutschem Recht: 40,00 €
  • Anmeldung Eheschließung und Prüfung der Ehevoraussetzungen nach ausländischem Recht: 66,00 €
  • Erklärung zur Führung eines Doppelnamens: 21,00 €
  • Eheschließung innerhalb des Rathauses während der Öffnungszeiten: 66 €
  • Eheschließung innerhalb des Rathauses außerhalb der Öffnungszeiten: 92€ (Wadersloher), 192€ (Auswärtige)     
  • Eheschließung außerhalb des Rathauses während der Öffnungszeiten: 66,00 €
  • Eheschließung außerhalb der Öffnungszeiten: 116,00 € (Wadersloher), 216,00 € (Auswärtige)

Zuständige Stelle

Ansprechpartner