Nach Verlassen der Aussiedlungsgebiete und Registrierung durch das Bundesverwaltungsamt prüft die Gemeinde, ob ein Status als Spätaussiedler oder Vertriebener bescheinigt werden kann.

Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit werden die Betroffenen Personen zunächst mit Wohnraum versorgt.

Besonderheiten:
Art und Umfang sowie Ablauf des Verfahrens zur Feststellung des Status der Person richten sich nach den persönlichen Lebensverhältnissen im Einzelfall. Vor Antragstellung sollten die notwendigen Informationen in einem Beratungsgespräch bei dem zuständigen Sachbearbeiter eingeholt werden.  

Rechtsgrundlagen allgemein

Bundesvertriebenengesetz (BVFG), Spätaussiedlerstatusgesetz (SpStatG)

Unterlagen

Gültige Ausweispapiere, Registrierschein, Aufnahmebescheid

Übergangsheime

Nach Verlassen der Aussiedlungsgebiete und Registrierung durch das Bundesverwaltungsamt prüft die Gemeinde, ob ein Status als Spätaussiedler oder Vertriebener bescheinigt werden kann.

Zur Vermeidung von Obdachlosigkeit werden die Betroffenen Personen zunächst mit Wohnraum versorgt.

Besonderheiten:
Art und Umfang sowie Ablauf des Verfahrens zur Feststellung des Status der Person richten sich nach den persönlichen Lebensverhältnissen im Einzelfall. Vor Antragstellung sollten die notwendigen Informationen in einem Beratungsgespräch bei dem zuständigen Sachbearbeiter eingeholt werden.  

Rechtsgrundlagen allgemein

Bundesvertriebenengesetz (BVFG), Spätaussiedlerstatusgesetz (SpStatG)

Gültige Ausweispapiere, Registrierschein, Aufnahmebescheid

https://serviceportal.wadersloh.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/545/show
Sozialamt
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Herr

Denis

Winkelhorst

02523 950-1260
denis.winkelhorst@wadersloh.de

Herr

Marc

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EG 023 (Rathaus, Erdgeschoss)

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marc.schmidt@wadersloh.de