Stammbuch
Bei der Anmeldung zur Eheschließung haben die Verlobten die Möglichkeit, sich ein Familienstammbuch auszusuchen.
In diesem Buch werden die Eheurkunden und die Geburtsurkunden der Kinder eingeheftet.
Bei der Geburtsanzeige eines Kindes ist das Familienstammbuch im Krankenhaus bzw. beim Standesamt vorzulegen.
Rechtsgrundlagen allgemein
Personenstandsgesetz und -verordnung
Unterlagen
Für die Geburtsbeurkundung beim Standesamt benötigen Sie folgende Unterlagen:
- - Nachweis über die Geburt
- Bescheinigung des Krankenhauses bzw. der Hebamme - - Nachweise zur Person und zur Staatsangehörigkeit der Eltern
- Reisepass oder Personalausweis
- ggfs. Staatsangehörigkeitsurkunde - - Nachweise zum Personenstand der Eltern
- Eheurkunde der Eltern (hier reicht in der Regel das Familien-Stammbuch aus) oder
- Geburtsurkunde der Mutter, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind.
- Geburtsurkunde des Vaters, wenn die Eltern nicht miteinander verheiratet sind und der Vater die Vaterschaft bereits anerkannt hat (diese Anerkennung ist ebenfalls vorzulegen) - - Erklärung zur Namensbestimmung
- Erklärung der Eltern zur Namensführung des Kindes (Vor- und Familiennamen)
Die hier aufgeführten Unterlagen sind für alle Fälle von Geburten im Bundesgebiet vorzulegen. Daneben kann aber die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich sein, insbesondere dann wenn die Eltern ausländische Staatsangehörige sind oder die Eltern zwar nicht miteinander aber dennoch verheiratet sind. Bitte informieren Sie sich hierüber beim zuständigen Standesamt.
Kosten
- Die Gebühr für die Erteilung einer Geburtsurkunde beträgt 10,00 EUR