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In der Gemeinde Wadersloh gelten folgende Sperrzeiten nach der Gaststättenverordnung NRW und dem Landes-Immissionsschutzgesetz NRW:

  • für Schank- und Speisewirtschaften: 05:00 bis 06:00 Uhr (Sperrzeit: 1 Stunde),
  • für Außengastronomie: 22:00 bis 06:00 Uhr (Sperrzeit: 8 Stunden),
  • für öffentliche Vergnügungsstätten: 01:00 bis 06:00 Uhr (Sperrzeit: 5 Stunden) und
  • bei Jahrmärkten, Kirmesveranstaltungen, Volksfesten und ähnlichen Veranstaltungen: 22:00 bis 07:00 Uhr (Sperrzeit: 9 Stunden).

Bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse kann für einzelne Betriebe die Sperrzeit verlängert, verkürzt oder aufgehoben werden. Die Verkürzung oder Aufhebung der Sperrzeit kann befristet oder widerruflich erteilt und jederzeit mit Auflagen versehen werden.

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