Gewerbeummeldung
Eine Gewerbeummeldung ist in folgenden Fällen vorzunehmen:
- Umzug des Gewerbes innerhalb des Gemeindegebiets,
- Änderung des Warenangebots oder des Angebots der Dienstleistungen (Gewerbegegenstand),
- Änderung des Gewerbes von einer Personengesellschaft in ein Einzelunternehmen,
- ggf. bei Änderung des Namens der natürlichen Person (z. B. durch Heirat),
- ggf. bei Änderung des Firmennamens.
Kosten
Gebühr: 13,00 bis 33,00 €