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Eine Gewerbeummeldung ist in folgenden Fällen vorzunehmen:

  • Umzug des Gewerbes innerhalb des Gemeindegebiets,
  • Änderung des Warenangebots oder des Angebots der Dienstleistungen (Gewerbegegenstand),
  • Änderung des Gewerbes von einer Personengesellschaft in ein Einzelunternehmen,
  • ggf. bei Änderung des Namens der natürlichen Person (z. B. durch Heirat),
  • ggf. bei Änderung des Firmennamens.

Kosten

Gebühr: 13,00 bis 33,00 €

Zuständige Stelle

Ansprechpartner