BIS: Suche und Detail

Eine Abmeldung des Gewerbes muss erfolgen bei:                                                                            

  • vollständiger Aufgabe eines Gewerbes,
  • Inhaberwechsel unter Fortbestehen des Betriebes (z. B. nach Verkauf, Erbfolge, Verpachtung),
  • Austritt eines Gesellschafters bei einer Personengesellschaft,
  • Wechsel der Rechtsform (z. B. von Einzelunternehmen zu GmbH),
  • Umwandlung nach Umwandlungsgesetz (UmwG) (z. B. durch Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel oder Vermögensübertragung).

Bei Umzug des Unternehmens in eine neue Kommune ist lediglich eine Anmeldung bei der neuen Kommune erforderlich. Die Kommune des vorherigen Betriebssitzes wird automatisch durch die neue zuständige Behörde informiert.

Kosten

gebührenfrei

Zuständige Stelle

Ansprechpartner