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Grundsätzlich muss jede Person ein Gewerbe anmelden, die sich selbstständig macht und Gewinne erzielen will. Die Anmeldepflicht besteht ab Beginn der Selbstständigkeit unabhängig davon, ob das Gewerbe haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.

Ein Gewerbe ist jede erlaubte wirtschaftliche selbstständige Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf eine gewisse Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Ausgenommen sind die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft), freie Berufe (z. B. freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten) und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens.

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Kosten

13,00 bis 33,00 €

Zuständige Stelle

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