Um öffentlichen Verkehrsraum (hierzu zählen auch Parkflächen und Gehwege) für private Zwecke in Anspruch zu nehmen, bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis sowie gegebenenfalls einer straßenverkehrsrechtlichen Genehmigung durch das Straßenverkehrsamt (STVA) des Kreises Warendorf.
Eine Sondernutzung ist für folgende Nutzungen zu beantragen:

  • Lagerung von Materialien,
  • Aufstellung eines Containers,
  • Aufstellen eines Gerüstes,
  • Aufstellung von Plakatständern,

im öffentlichen Verkehrsraum.

Ortsrecht

Sondernutzungssatzung der Gemeinde Wadersloh

Kosten

je nach benutzter Fläche

Zuständige Stelle

Ordnungsamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

Ansprechpartner