Um öffentlichen Verkehrsraum (hierzu zählen auch Parkflächen und Gehwege) für private Zwecke in Anspruch zu nehmen, bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis sowie gegebenenfalls einer straßenverkehrsrechtlichen Genehmigung durch das Straßenverkehrsamt (STVA) des Kreises Warendorf.
Eine Sondernutzung ist für folgende Nutzungen zu beantragen:

  • Lagerung von Materialien,
  • Aufstellung eines Containers,
  • Aufstellen eines Gerüstes,
  • Aufstellung von Plakatständern,

im öffentlichen Verkehrsraum.

Ortsrecht

Sondernutzungssatzung der Gemeinde Wadersloh

Kosten

je nach benutzter Fläche

Zuständige Stelle

Ordnungsamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

Ansprechpartner

Sondernutzungen

Um öffentlichen Verkehrsraum (hierzu zählen auch Parkflächen und Gehwege) für private Zwecke in Anspruch zu nehmen, bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis sowie gegebenenfalls einer straßenverkehrsrechtlichen Genehmigung durch das Straßenverkehrsamt (STVA) des Kreises Warendorf.
Eine Sondernutzung ist für folgende Nutzungen zu beantragen:

  • Lagerung von Materialien,
  • Aufstellung eines Containers,
  • Aufstellen eines Gerüstes,
  • Aufstellung von Plakatständern,

im öffentlichen Verkehrsraum.

Ortsrecht

Sondernutzungssatzung der Gemeinde Wadersloh

je nach benutzter Fläche

https://serviceportal.wadersloh.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/527/show
Ordnungsamt
Liesborner Straße 5 59329 Wadersloh

Herr

Jürgen

Sandfort

EG 026 (Rathaus, Erdgeschoss)

02523 950-1285
juergen.sandfort@wadersloh.de