Sondernutzungen
Um öffentlichen Verkehrsraum (hierzu zählen auch Parkflächen und Gehwege) für private Zwecke in Anspruch zu nehmen, bedarf es einer Sondernutzungserlaubnis sowie gegebenenfalls einer straßenverkehrsrechtlichen Genehmigung durch das Straßenverkehrsamt (STVA) des Kreises Warendorf.
Eine Sondernutzung ist für folgende Nutzungen zu beantragen:
- Lagerung von Materialien,
- Aufstellung eines Containers,
- Aufstellen eines Gerüstes,
- Aufstellung von Plakatständern,
im öffentlichen Verkehrsraum.
Ortsrecht
Sondernutzungssatzung der Gemeinde Wadersloh
Kosten
je nach benutzter Fläche