Die Schiedspersonen (Schiedsfrauen und -männer) arbeiten ehrenamtlich und werden für die Dauer von 5 Jahren vom Rat der Gemeinde Wadersloh gewählt und vom Amtsgericht Beckum verpflichtet. Ihre Aufgabe ist die Schlichtung von einfachen Streitigkeiten (z. B.: Beleidigung, Körperverletzung, Nachbarrechtssachen, Vertragssachen). Sie sollen zwischen den streitenden Parteien schlichten und versuchen, einen rechtsverbindlichen Vergleich mit den Parteien herbeizuführen. Sie haben keine anwaltlich vertretende oder richterliche Funktion. Schiedsleute in Wadersloh sind:

Schiedsmann:
Herbert Nicolai
Eickhoff 4
59329 Wadersloh
Stv. Schiedsfrau:
Annette Rothfeld
Ermlandstraße 12
59329 Wadersloh

Wissenswertes über die Tätigkeit der Schiedsfrauen/-männer siehe auch:
www.Schiedsamt.de
Bund deutscher Schiedsmänner und -frauen (Landesvereinigung NRW)

Kosten

Verfahrenskosten: die rechtsuchenden Bürger haben lediglich die geringen Verfahrens- und Sachkosten (Porto usw.) zu zahlen.
Schiedsleute arbeiten ehrenamtlich.

Zuständige Stelle

Ordnungsamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

Ansprechpartner