Als ruhender Verkehr werden geparkte oder nicht fahrbereite Fahrzeuge bezeichnet.
In der Zuständigkeit des Ordnungsamtes der Gemeinde Wadersloh liegt auch die Straßenverkehrsaufsicht und die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs.

Zuständige Stelle

Ordnungsamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

Ansprechpartner

Ruhender Verkehr

Als ruhender Verkehr werden geparkte oder nicht fahrbereite Fahrzeuge bezeichnet.
In der Zuständigkeit des Ordnungsamtes der Gemeinde Wadersloh liegt auch die Straßenverkehrsaufsicht und die Überwachung des ruhenden Straßenverkehrs.

https://serviceportal.wadersloh.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/505/show
Ordnungsamt
Liesborner Straße 5 59329 Wadersloh

Herr

Jürgen

Sandfort

EG 026 (Rathaus, Erdgeschoss)

02523 950-1285
juergen.sandfort@wadersloh.de