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Jede Person mit deutscher Staatsangehörigkeit kann unabhängig von ihrem Alter einen Reisepass beantragen. Mit dem deutschen Reisepass können Sie ohne Visum in über 170 Staaten reisen. Über die konkreten Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente informieren Sie sich bitte rechtzeitig vor Antritt der Reise. Auskunft dazu geben Ihnen unter anderem die Reise- und Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amtes.

Das persönliche Erscheinen des Ausweisbewerbers ist erforderlich, da der Reisepass eigenhändig unterschrieben werden muss. Die Reisepässe werden bei der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt. Der Bürgerservice hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit, die ca. zwei bis drei Wochen beträgt. Benötigen Sie die Dokumentennummer des Reisepasses bereits im Vorfeld, können Sie sich die Dokumentennummer bereits bei der Passbeantragung mitteilen lassen. Spätestens sechs Monate vor Ende der Gültigkeit des vorhandenen Reisepasses sollte ein neuer Pass beantragt werden, da einige Reiseländer  eine Restgültigkeit des Passes von sechs Monaten bei Einreise verlangen.

Sobald Ihr neuer Reisepass fertiggestellt ist, erhalten Sie von uns eine entsprechende Information zur Abholung. Sie können Ihren fertigen Reisepass auch gegen eine Gebühr postalisch an Ihre Anschrift senden lassen, diesen müssen Sie persönlich an Ihrer Wohnungstür entgegennehmen.

Bis zum 18. Lebensjahr ist für die Beantragung das Einverständnis der Sorgeberechtigten erforderlich. Dafür ist die persönliche Vorsprache des Jugendlichen und mindestens eines Erziehungsberechtigten erforderlich. Ist es nicht möglich, dass beide Elternteile das Kind zur Antragstellung begleiten, so benötigen wir die handschriftlich unterschriebene Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils sowie die Ausweisdokumente beider Erziehungsberechtigten.

Seit dem 01.05.2025 werden nur noch digital übermittelte Passbilder akzeptiert. Diese können Sie gegen eine Gebühr direkt im Bürgerservice oder bei einem zertifizierten privaten Fotodienstleister erstellen lassen. Vorgaben zu den Passbildern finden Sie hier.

Express-Reisepass
Sie können Ihren Reisepass im Bürgerservice gegen eine zusätzliche Gebühr im Expressverfahren beantragen. Die Bearbeitungszeit beträgt ca. drei bis fünf Werktage.

Vorläufiger Reisepass
In begründeten Einzelfällen, kann Ihnen ein vorläufiger Reisepass direkt im Bürgerservice ausgestellt werden, die Dringlichkeit muss nachgewiesen werden. Mit der Beantragung des vorläufigen Reisepasses ist ebenfalls ein richtiger Reisepass zu beantragen. Der vorläufige Reisepass wird von den meisten Ländern anerkannt. In einige Länder (z. B. USA) kann eine visumfreie Einreise jedoch nur mit einem richtigen Reisepass erfolgen. Wenn Sie mit einem vorläufigen Reisepass einreisen wollen, benötigen Sie daher zusätzlich ein Visum. Auskunft über die aktuellen Einreisebestimmungen Ihres Reiselandes und die erforderlichen Ausweisdokumente erhalten Sie hier.

Kinderreisepass
Seit dem 1. Januar 2024 werden Kinderreisepässe nicht mehr neu ausgestellt, verlängert oder aktualisiert, da sie international nicht mehr überall als Ausweisdokument akzeptiert werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe können bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiterverwendet werden.

Erforderliche Unterlagen

Rechtsgrundlagen

Passgesetz (PassG)

Kosten

Antragssteller unter 24 Jahre: 37,50 € (Gültigkeitsdauer: 6 Jahre)
Antragssteller ab 24 Jahre: 70,00 € (Gültigkeitsdauer: 10 Jahre)
Reisepass mit 48 Seiten (Standard sind 32 Seiten): zusätzlich 22,00 €
Express-Reisepass: zusätzlich 32,00 €
Vorläufiger Reisepass: 26,00 € (Geltungsdauer: max. 1 Jahr)
Direktversand des Reisepasses an die Wohnungstür: zusätzlich 15,00 €