Auf besondere Veranstaltungen kann mit Plakaten auf öffentlichen Flächen innerhalb der Gemeinde Wadersloh geworben werden.

Mit einer Sondernutzungserlaubis wird festgelegt, an welchen Straßenzügen und in welcher Anzahl die Plakate aufgehängt werden dürfen.

Die Abnahme der Plakate muss sofort nach Ende der Veranstaltung durch den Antragsteller erfolgen.

Ortsrecht

Ordnungsbehördliche Verordnung

Kosten

25,00 €

Zuständige Stelle

Ordnungsamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

Ansprechpartner

Plakatierung im öffentlichem Verkehrsraum

Auf besondere Veranstaltungen kann mit Plakaten auf öffentlichen Flächen innerhalb der Gemeinde Wadersloh geworben werden.

Mit einer Sondernutzungserlaubis wird festgelegt, an welchen Straßenzügen und in welcher Anzahl die Plakate aufgehängt werden dürfen.

Die Abnahme der Plakate muss sofort nach Ende der Veranstaltung durch den Antragsteller erfolgen.

Ortsrecht

Ordnungsbehördliche Verordnung

25,00 €

https://serviceportal.wadersloh.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/489/show
Ordnungsamt
Liesborner Straße 5 59329 Wadersloh

Frau

Tatjana

Reichel

EG 026 (Rathaus, Erdgeschoss)

02523 950-1280
tatjana.reichel@wadersloh.de