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Mit Gartenwasserzählern lässt sich auf Grundlage der Entwässerungssatzung der Gemeinde Wadersloh das im Garten verbrauchte Wasser von der Schmutzwassergebühr absetzen. Für die Abrechnung ist dazu jährlich bis zum 31. Oktober die Meldung der aktuellen Zählerstände erforderlich.

Die jährliche Meldung der Zählerstände ist nun auch online möglich. Über das nachstehende Formular im Serviceportal können Sie die Kontaktdaten und die Zählerdaten eintragen. Ein aktuelles Foto des Zählers fügen Sie bitte ebenfalls bei. Nach der Datenübermittlung erhalten Sie eine automatische Versandbestätigung.