Öl- oder Giftunfälle sind Unfalle mit wassergefährdenden Stoffen, hierbei können erhebliche wasserwirtschaftliche Probleme auftreten. Zum Schutz des Grundwassers, der oberirdischen Gewässer, des Boden und zur Abwehr von sonstigen Gefahren, sind unverzüglich Gegenmaßnahmen (Sofortmaßnahmen) einzuleiten.

Sofortmaßnahmen werden durch die untere Wasserbehörde bzw. durch die Feuerwehr veranlaßt und durch diese oder Fachfirmen durchgeführt.

Wassergefährdende Stoffe sind zum Beispiel:

  • Säuren
  • Laugen
  • Salze
  • organische Flüssigkeiten (Gülle, Jauche, Silagesickersäfte)
  • Mineralöle
  • Gifte
  • Pflanzenschutzmittel
  • Metalle usw...

Typische Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen sind zum Beispiel:

  • Überfüllung bei Heizölbetankung
  • Ölverunreinigung auf Gewässern
  • Verkehrsunfälle mit Austreten von Kraftstoff oder Transportgut
  • Leckagen an Behältern mit wassergefährdenden Stoffen

Derjenige, der eine Anlage betreibt, instandhält, instandsetzt, reinigt oder prüft oder den Schaden bemerkt, ist zu einer unverzüglichen Meldung verpflichtet!
Die Meldung sollte mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Name des Meldenden
  • Art des Unfalls
  • Ort und Zeitpunkt des Unfalls
  • Art und Menge des ausgetretenden Stoffes
  • Ausmaß der Gefahr
  • Schon benachrichtigte Stellen

Soziales und Ordnung

Öl- oder Giftunfälle sind Unfalle mit wassergefährdenden Stoffen, hierbei können erhebliche wasserwirtschaftliche Probleme auftreten. Zum Schutz des Grundwassers, der oberirdischen Gewässer, des Boden und zur Abwehr von sonstigen Gefahren, sind unverzüglich Gegenmaßnahmen (Sofortmaßnahmen) einzuleiten.

Sofortmaßnahmen werden durch die untere Wasserbehörde bzw. durch die Feuerwehr veranlaßt und durch diese oder Fachfirmen durchgeführt.

Wassergefährdende Stoffe sind zum Beispiel:

  • Säuren
  • Laugen
  • Salze
  • organische Flüssigkeiten (Gülle, Jauche, Silagesickersäfte)
  • Mineralöle
  • Gifte
  • Pflanzenschutzmittel
  • Metalle usw...

Typische Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen sind zum Beispiel:

  • Überfüllung bei Heizölbetankung
  • Ölverunreinigung auf Gewässern
  • Verkehrsunfälle mit Austreten von Kraftstoff oder Transportgut
  • Leckagen an Behältern mit wassergefährdenden Stoffen

Derjenige, der eine Anlage betreibt, instandhält, instandsetzt, reinigt oder prüft oder den Schaden bemerkt, ist zu einer unverzüglichen Meldung verpflichtet!
Die Meldung sollte mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Name des Meldenden
  • Art des Unfalls
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  • Schon benachrichtigte Stellen
https://serviceportal.wadersloh.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/482/show
Sozialamt
Liesborner Straße 5 59329 Wadersloh

Herr

Dominik

Lausch

EG 025 (Rathaus, Erdgeschoss)

02523 950-1200
dominik.lausch@wadersloh.de

Frau

Linda

Niehüser

EG 021

02523 950-1250
linda.niehueser@wadersloh.de
Ordnungsamt
Liesborner Straße 5 59329 Wadersloh

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Dominik

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