Öl- oder Giftunfälle sind Unfalle mit wassergefährdenden Stoffen, hierbei können erhebliche wasserwirtschaftliche Probleme auftreten. Zum Schutz des Grundwassers, der oberirdischen Gewässer, des Boden und zur Abwehr von sonstigen Gefahren, sind unverzüglich Gegenmaßnahmen (Sofortmaßnahmen) einzuleiten.

Sofortmaßnahmen werden durch die untere Wasserbehörde bzw. durch die Feuerwehr veranlaßt und durch diese oder Fachfirmen durchgeführt.

Wassergefährdende Stoffe sind zum Beispiel:

  • Säuren
  • Laugen
  • Salze
  • organische Flüssigkeiten (Gülle, Jauche, Silagesickersäfte)
  • Mineralöle
  • Gifte
  • Pflanzenschutzmittel
  • Metalle usw...

Typische Unfälle mit wassergefährdenden Stoffen sind zum Beispiel:

  • Überfüllung bei Heizölbetankung
  • Ölverunreinigung auf Gewässern
  • Verkehrsunfälle mit Austreten von Kraftstoff oder Transportgut
  • Leckagen an Behältern mit wassergefährdenden Stoffen

Derjenige, der eine Anlage betreibt, instandhält, instandsetzt, reinigt oder prüft oder den Schaden bemerkt, ist zu einer unverzüglichen Meldung verpflichtet!
Die Meldung sollte mindestens folgende Informationen enthalten:

  • Name des Meldenden
  • Art des Unfalls
  • Ort und Zeitpunkt des Unfalls
  • Art und Menge des ausgetretenden Stoffes
  • Ausmaß der Gefahr
  • Schon benachrichtigte Stellen