Namensänderungen, ordnungsbehördliche
In bestimmten Fällen kann es sein, dass eine Änderung des Familiennamens oder aber des Vornamens eines Kindes oder auch eines Erwachsenen geboten ist oder gewünscht wird. Sofern hier keine standesamtliche Namenserteilung, Widerruf einer Hinzufügung oder Wiederannahme eines früheren Namens in Betracht kommt, ist nur eine behördliche Namensänderung möglich.
Diese muss beantragt werden, entsprechende Vordrucke sind bei Frau Reichel, Zimmer 026, Telefon (0 25 23) 9 50 - 1280 erhältlich. Im Antrag muss eine ausführliche Begründung angegeben werden, warum der Name/Vorname geändert werden soll.
Neben der Ausgabe der Antragsformulare nehmen wir auch die ausgefüllten Anträge entgegen und bestätigen hierin die persönlichen Daten. Anschließend leiten wir den Antrag dem Kreis Warendorf weiter, der hierüber entscheidet. Zuständig ist also nicht die Gemeinde, sondern der Kreis Warendorf.
Wir empfehlen, vor einer beabsichtigten Namensänderung mit dem Kreis Warendorf Kontakt aufzunehmen.
Besonderheiten
Anträge auf Wiederannahme des Geburtsnamens oder eines früher geführten Familiennamens nach Auflösung der Ehe werden vom Standesamt bearbeitet.
Entscheidungsbehörde bez. der Anträge auf Vornamens- und Familiennamensänderungen ist die Kreisverwaltung, die Antragstellung erfolgt über das Einwohnermeldeamt
Unterlagen
Die nachfolgenden Unterlagen müssen für alle Personen vorgelegt werden, deren Name/Vorname geändert werden soll:
- Geburts- oder Abstammungsurkunde
- beglaubigte Abschrift vom Familienbuch (bei verheirateten Personen)
- beglaubigte Abschrift vom Familienbuch der Eltern (bei Kindern)