Aufnahme von Anträgen für Erholungshilfen, Kuren und sonst. Beihilfen für Kriegsbeschädigte und Witwen nach Bundesversorgungsgesetz (BVG)

Rechtsgrundlagen allgemein

Bundesversorgungsgesetz

Unterlagen

  • ärztliche Bescheinigung 
  • Einkommensnachweise 
  • Kontoauszüge u. Sparguthaben 
  • Belastung bei Eigenheim oder Eigentumswohnung

Zuständige Stelle

Sozialamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh