Kriegsopferfürsorge
Aufnahme von Anträgen für Erholungshilfen, Kuren und sonst. Beihilfen für Kriegsbeschädigte und Witwen nach Bundesversorgungsgesetz (BVG)
Rechtsgrundlagen allgemein
Bundesversorgungsgesetz
Unterlagen
- ärztliche Bescheinigung
- Einkommensnachweise
- Kontoauszüge u. Sparguthaben
- Belastung bei Eigenheim oder Eigentumswohnung