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Die Gemeinde Wadersloh unterstützt Jugenderholungsmaßnahmen. Dies ergibt sich aus den derzeit gültigen "Richtlinien zum Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln der Gemeinde Wadersloh zu einer Jugenderholungsmaßnahme".

Auszug aus den Richtlinien (Stand: Oktober 2015):

  • Förderfähig sind Jugendwanderungen, Jugend-, Ferien- und Freizeitlager und andere Maßnahmen im Rahmen der Jugendpflege, die der Erholung von Jugendlichen dienen
  • Förderhöhe:
    • 4,00 € pro Tag und teilnehmender Person bei Maßnahmen von 4 bis 21 Tagen (An- und Abreisetage = 1 Tag)
    • Betreuende ab 16 Jahren: 4,00 € pro Tag
    • Betreuende ab 16 Jahren mit Jugendleitercard (Juleica): 6,00 € pro Tag
    • Pro 5 Teilnehmer wird 1 Betreuer berücksichtigt
  • Keine Förderung für:
    • Kinder unter 6 Jahren,
    • Personen, die im laufenden Jahr 18 Jahre alt werden,
    • Jugendliche bis 18 Jahre, die bereits in einem Ausbildungs- oder Arbeitsverhältnis stehen. 
  • Ausnahme: Jugendliche über 18 Jahre, die eine Förderschule für Menschen mit Behinderung besuchen, können gefördert werden.
  • Antragsfrist: nach Ablauf der Ferienfreizeit

Erforderliche Unterlagen

  • Teilnehmerliste mit Angabe des Geburtsdatums und der Anschrift der Teilnehmer
  • Nachweis einer Unfall- und Haftpflichtversicherung für alle Teilnehmer der Jugenderholungsmaßnahme
  • Nachweis über die Buchung einer Unterkunft, eines Zeltplatzes o.Ä.

Rechtsgrundlagen

Kosten

0,00 €

Zuständige Stelle

  • Sozialamt
  • Liesborner Straße 5
  • 59329 Wadersloh

Ansprechpartner

Dokumente