Jugenderholungsmaßnahmen
Richtlinien
zum Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln der Gemeinde Wadersloh zu einer Jugenderholungsmaßnahme
Die Richtlinien zum Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln der Gemeinde Wadersloh zu einer Jugenderholungsmaßnahme wurden einstimmig in der 8. Ratssitzung am 21. Oktober 2015 gefasst.
Dabei wurde das Mindestalter der Betreuer auf 16 Jahre festgesetzt und das Alter für zuschussberechtigte Kinder wurde auf 6 bis 17 Jahre erweitert.
Folgende Aktivitäten können im Rahmen des Landesjugendplanes gefördert werden:
Jugendwanderungen, Jugenderholungs-, Ferien- und Freizeitlager und andere Maßnahmen im Rahmen der Jugendpflege, die die Erholung von Jugendlichen bezwecken und durch ihre Dauer, sowie durch die Güter ihrer Vorbereitung und Durchführung geeignet sind, nachhaltig positive Wirkungen auf den Gesundheitszustand der Jugendlichen auszuüben.
Die Richtlinien zum Antrag auf Gewährung eines Zuschusses aus Mitteln der Gemeinde Wadersloh zu einer Jugenderholungsmaßnahme können Sie hier einsehen.