Wer eine Messe, einen Jahr-, Spezial-, Groß- oder Wochenmarkt, eine Ausstellung oder ein Volksfest durchführen möchte, benötigt hierzu eine entsprechende schriftliche Gemehmigung (Festsetzung).
Diese Festsetzung muss der Veranstalter (nicht der einzelne Marktbeschicker bzw. Schausteller) bei der Gemeinde / Stadt beantragen, in der die Veranstaltung stattfinden soll. Bei uns können Sie dies im Bürgerservice erledigen. Hier erhalten Sie neben dem Antragsformular auch gern weitere Informationen zu diesem sehr umfangreichen Aufgabenkomplex.
Zu dem Antrag müssen verschiedene Unterlagen vorgelegt werden. Ggfs. werden im Antragsverfahren weitere Behörden (z. B. IHK, Bauordnungsamt, Brandschutztechniker etc.) angehört. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Antrag frühzeitig zu stellen. Sofern alle Unterlagen vorliegen und keine weiteren Hindernisse erkennbar sind, wird dem Veranstalter die Festsetzung erteilt. Dabei kann dies für eine oder aber auch für mehrere Veranstaltungen (z. B. 1 x monatlich) erfolgen. Die Festsetzung verpflichtet den Veranstalter zur Durchführung und befreit ihn von einigen Vorschriften (z. B. hinsichtlich Ladenschluss, Arbeitszeiten, Reisegewerbe etc.).

Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 64 ff Gewerbeordnung

Unterlagen

  • Antrag gemäß Vordruck
  • Führungszeugnis des Antragstellers (Belegart O)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde) des Veranstalters
  • Bescheinigung des Finanzamtes
  • die vom Veranstalter aufgestellten Teilnahmebedingungen (Marktordnung)
  • eine Aufstellung der teilnehmenden gewerblichen Anbieter / Schausteller



Je nach Art der Veranstaltung kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich werden. Sprechen Sie uns hierauf gern an.

Kosten

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Art und der Dauer der geplanten Veranstaltung.

Zuständige Stelle

Ordnungsamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

Ansprechpartner

Jahrmärkte

Wer eine Messe, einen Jahr-, Spezial-, Groß- oder Wochenmarkt, eine Ausstellung oder ein Volksfest durchführen möchte, benötigt hierzu eine entsprechende schriftliche Gemehmigung (Festsetzung).
Diese Festsetzung muss der Veranstalter (nicht der einzelne Marktbeschicker bzw. Schausteller) bei der Gemeinde / Stadt beantragen, in der die Veranstaltung stattfinden soll. Bei uns können Sie dies im Bürgerservice erledigen. Hier erhalten Sie neben dem Antragsformular auch gern weitere Informationen zu diesem sehr umfangreichen Aufgabenkomplex.
Zu dem Antrag müssen verschiedene Unterlagen vorgelegt werden. Ggfs. werden im Antragsverfahren weitere Behörden (z. B. IHK, Bauordnungsamt, Brandschutztechniker etc.) angehört. Aus diesem Grund ist es wichtig, den Antrag frühzeitig zu stellen. Sofern alle Unterlagen vorliegen und keine weiteren Hindernisse erkennbar sind, wird dem Veranstalter die Festsetzung erteilt. Dabei kann dies für eine oder aber auch für mehrere Veranstaltungen (z. B. 1 x monatlich) erfolgen. Die Festsetzung verpflichtet den Veranstalter zur Durchführung und befreit ihn von einigen Vorschriften (z. B. hinsichtlich Ladenschluss, Arbeitszeiten, Reisegewerbe etc.).

Rechtsgrundlagen allgemein

§§ 64 ff Gewerbeordnung

  • Antrag gemäß Vordruck
  • Führungszeugnis des Antragstellers (Belegart O)
  • Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (zur Vorlage bei einer Behörde) des Veranstalters
  • Bescheinigung des Finanzamtes
  • die vom Veranstalter aufgestellten Teilnahmebedingungen (Marktordnung)
  • eine Aufstellung der teilnehmenden gewerblichen Anbieter / Schausteller



Je nach Art der Veranstaltung kann die Vorlage weiterer Unterlagen erforderlich werden. Sprechen Sie uns hierauf gern an.

Die Höhe der Gebühren richtet sich nach der Art und der Dauer der geplanten Veranstaltung.

Kirmes https://serviceportal.wadersloh.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/427/show
Ordnungsamt
Liesborner Straße 5 59329 Wadersloh

Herr

Hans-Günther

Scholz

02523 950-2222