Messen, Ausstellungen und Märkte
Volksfeste, Großmärkte, Wochenmärkte, Spezialmärkte und Jahrmärkte können auf Antrag für einen längeren Zeitraum oder auf Dauer festgesetzt werden, sofern Gründe des öffentlichen Interesses nicht entgegenstehen. Messen und Ausstellungen können für die innerhalb von zwei Jahren vorgesehenen Veranstaltungen festgesetzt werden.
Die Festsetzung räumt dem Veranstalter u. a. Befreiungen von folgenden Vorschriften ein:
- Ladenöffnungsgesetz,
- Sonn- und Feiertagsgesetz und
- Gewerbeordnung.
Die Festsetzung eines Wochenmarkts, eines Jahrmarkts oder eines Spezialmarkts verpflichtet den Veranstalter zur Durchführung der Veranstaltung.
Erforderliche Unterlagen
- Angaben zur gewerblichen Tätigkeit (z. B. Karussell, Imbiss)
- Ggf. Bilder
Kosten
50,00 € bis 150,00 €