Die Eheschließungsurkunde beweist die Tatsache der Eheschließung, ihr ist aber nicht unbedingt zu entnehmen, ob die Ehe noch besteht. Dieses kann nur einer aktuelle ausgestellten Urkunde entnommen werden.

Eheschließungsurkunden

Die Eheschließungsurkunde beweist die Tatsache der Eheschließung, ihr ist aber nicht unbedingt zu entnehmen, ob die Ehe noch besteht. Dieses kann nur einer aktuelle ausgestellten Urkunde entnommen werden.

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Frau

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