Eheschließungsurkunden
Die Eheschließungsurkunde beweist die Tatsache der Eheschließung, ihr ist aber nicht unbedingt zu entnehmen, ob die Ehe noch besteht. Dieses kann nur einer aktuelle ausgestellten Urkunde entnommen werden.
Die Eheschließungsurkunde beweist die Tatsache der Eheschließung, ihr ist aber nicht unbedingt zu entnehmen, ob die Ehe noch besteht. Dieses kann nur einer aktuelle ausgestellten Urkunde entnommen werden.