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Ein Gewerbe ist jede erlaubte wirtschaftliche selbstständige Tätigkeit, die auf eigene Rechnung, eigene Verantwortung und auf eine gewisse Dauer mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben wird. Ausgenommen sind die Urproduktion (z. B. Land- und Forstwirtschaft), freie Berufe (z. B. freie wissenschaftliche, künstlerische und schriftstellerische Tätigkeiten) und die bloße Verwaltung eigenen Vermögens.


Gewerbeanmeldung

Grundsätzlich muss jede Person ein Gewerbe anmelden, die sich selbstständig macht und Gewinne erzielen will. Die Anmeldepflicht besteht ab Beginn der Selbstständigkeit unabhängig davon, ob das Gewerbe haupt- oder nebenberuflich ausgeübt wird.


Gewerbeummeldung

Eine Gewerbeummeldung ist in folgenden Fällen vorzunehmen:

  • Umzug des Gewerbes innerhalb des Gemeindegebiets,
  • Änderung des Warenangebots oder des Angebots der Dienstleistungen (Gewerbegegenstand),
  • Änderung des Gewerbes von einer Personengesellschaft in ein Einzelunternehmen,
  • ggf. bei Änderung des Namens der natürlichen Person (z. B. durch Heirat),
  • ggf. bei Änderung des Firmennamens.


Gewerbeabmeldung

Eine Abmeldung des Gewerbes muss erfolgen bei:

  • vollständiger Aufgabe eines Gewerbes,
  • Inhaberwechsel unter Fortbestehen des Betriebes (z. B. nach Verkauf, Erbfolge, Verpachtung),
  • Austritt eines Gesellschafters bei einer Personengesellschaft,
  • Wechsel der Rechtsform (z. B. von Einzelunternehmen zu GmbH),
  • Umwandlung nach Umwandlungsgesetz (UmwG) (z. B. durch Verschmelzung, Spaltung, Rechtsformwechsel oder Vermögensübertragung).

Bei Umzug des Unternehmens in eine neue Kommune ist lediglich eine Anmeldung bei der neuen Kommune erforderlich. Die Kommune des vorherigen Betriebssitzes wird automatisch durch die neue zuständige Behörde informiert.

Kosten

  • Gewerbeanmeldung: 13,00 bis 33,00 €
  • Gewerbeummeldung: 13,00 bis 33,00 €
  • Gewerbeabmeldung: gebührenfrei

Zuständige Stelle

Ansprechpartner