Gewerbe -An, -Ab, -Ummeldung
Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde (hier: Fachbereich Dienstleistungen der Gemeinde Wadersloh) anzeigen. (Gewerbeanmeldung).
Gewerbeummeldung:
Diese ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:
- Verlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde Wadersloh
- Erweiterung oder Änderung des bisher gemeldeten Gewerbegegenstandes
Gewerbeabmeldung:
Diese hat unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse zu erfolgen.
Wichtiger Hinweis:
Bei den folgenden Vorgängen ist auf jeden Fall eine Mitteilung bzw. eine Rücksprache mit der Gewerbemeldestelle erforderlich, da mehrere Meldevorgänge (An- und Abmeldung) notwendig sein können:
- Namensänderung / Umfirmierung / Änderung der Rechtsform (z.B Einzelunternehmung in GmbH oder GbR in Einzelunternehmen)
- Veränderung in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen
Nutzen Sie gerne den digitalen Dienst:
Unterlagen
Die Gewerbean-, -um- und -abmeldung kann persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises im Fachbereich Dienstleistungen der Gemeinde Wadersloh vorgenommen werden.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:
- Handelsregisterauszug (z.B. bei juristischen Personen)
- Kopie des Gesellschaftsvertrages
- Vollmacht aller Gesellschafter (bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen)
- Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit
- Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle
- Aufenthaltsgenehmigung (bei ausländischen Gewerbetreibenden)
Kosten
Gewerbean- und -ummeldung jeweis 20,00 EUR
Gewerbeabmeldung: gebührenfrei