Wer den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den Betrieb einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, muss dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde (hier: Fachbereich Dienstleistungen der Gemeinde Wadersloh) anzeigen. (Gewerbeanmeldung).

Gewerbeummeldung:
Diese ist unverzüglich vorzunehmen, wenn folgende Änderungen eintreten:

  • Verlegung des Betriebes innerhalb der Gemeinde Wadersloh
  • Erweiterung oder Änderung des bisher gemeldeten Gewerbegegenstandes


Gewerbeabmeldung:
Diese hat unverzüglich bei vollständiger Aufgabe des Betriebes oder bei Verlegung des Betriebes in einen anderen Ort unter Angabe der neuen Adresse zu erfolgen.

Wichtiger Hinweis:
Bei den folgenden Vorgängen ist auf jeden Fall eine Mitteilung bzw. eine Rücksprache mit der Gewerbemeldestelle erforderlich, da mehrere Meldevorgänge (An- und Abmeldung) notwendig sein können:

  • Namensänderung  / Umfirmierung / Änderung der Rechtsform (z.B Einzelunternehmung in GmbH oder GbR in Einzelunternehmen)
  • Veränderung in der Geschäftsführung bei im Handelsregister eingetragenen Firmen

Nutzen Sie gerne den digitalen Dienst:

Unterlagen

Die Gewerbean-, -um- und -abmeldung kann persönlich unter Vorlage eines gültigen Personalausweises im Fachbereich Dienstleistungen der Gemeinde Wadersloh vorgenommen werden.
Bringen Sie bitte folgende Unterlagen mit:

  • Handelsregisterauszug (z.B. bei juristischen Personen)
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages
  • Vollmacht aller Gesellschafter (bei noch nicht im Handelsregister eingetragenen juristischen Personen)
  • Erlaubnisbescheid bei erlaubnispflichtiger Tätigkeit
  • Handwerkskarte bei Eintragung in die Handwerksrolle
  • Aufenthaltsgenehmigung (bei ausländischen Gewerbetreibenden)

Kosten

Gewerbean- und -ummeldung jeweis 20,00 EUR
Gewerbeabmeldung: gebührenfrei