Das Gaststättenwesen beinhaltet:

  • Gaststättenerlaubnis, Getränkeschankanlagen
  • Sperrstunden
  • Ausschankgenehmigungen

Ein Gaststättengewerbe liegt vor, wenn im stehenden Gewerbe entweder

  • Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden (Schankwirtschaft) oder
  • zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht werden (Speisewirtschaft) oder
  • Gäste beherbergt (Beherbergungsbetrieb) werden und dieser Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

Ein Gaststättengewerbe betreibt auch derjenige, der als selbstständiger Gewerbetreibender im Reisegewerbe während einer Veranstaltung Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle verabreicht, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist.

In diesem Produkt sind alle Dienstleistungen erfasst, die die Gemeinde Wadersloh im Zusammenhang mit der Durchführung bzw. Genehmigung eines Gaststättengewerbes anbietet. Hier finden Sie auch Hinweise zu den Sperrzeiten oder zu einmaligen Veranstaltungen.

Rechtsgrundlagen allgemein
Gaststättengesetz

Nutzen Sie gerne den digitalen Dienst:

Zuständige Stelle

Gewerbeamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

Ansprechpartner