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Zum Bioabfall zählen kompostierbare Küchenabfälle sowie biotonnengängige Grünabfälle, die durch Mikroorganismen, bodenbürtige Lebewesen oder Enzyme kompostiert werden können, sofern sie nicht (wie Papier) anderweitig verwertet werden.

Entsorgungsmöglichkeiten: Die Bioabfallentsorgung erfolgt durch die braune Biotonne. Diese kann mit einem Volumen von 120 oder 240 Litern zur Verfügung gestellt werden. Die Behälterleerung erfolgt grundsätzlich im 2-Wochen-Rhythmus. An den jeweiligen Leerungstagen sind die Behälter bis spätestens 6:00 Uhr bereitzustellen. Grünabfälle, deren Entsorgung über die Biotonne nicht möglich ist, können zusätzlich am Recyclinghof entsorgt werden.

Für die Sammlung von Küchenabfällen können Sie Papiertüten verwenden. Kunststoffbeutel und auch kompostierbare Biofolienbeutel dürfen nicht in die Biotonne gegeben werden. Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Informationen zum Thema "Abfallbehälter / Mülltonnen" erhalten Sie hier.

Eigenkompostierung
Wenn sämtliche Bioabfälle, die auf einem Grundstück anfallen, selbst kompostiert werden, besteht die Möglichkeit, sich von der Biotonne befreien zu lassen. Diese Befreiung kann im Fachbereich Planen und Bauen beantragt werden. Bei anerkannter Befreiung von der Biotonne wird ein Gebührenabschlag auf die Abfallentsorgungsgebühren gewährt.

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