Altholz
Aufgrund des Behandlungsverfahrens der Hölzer sind zwei Fraktionen von Altholz zu unterscheiden:
Nicht überwachungsbedürftige Abfallhölzer
Dies sind unbehandeltes, behandeltes, verleimtes, beschichtetes, lackiertes, gestrichenes Holz und Abfall aus der Holzverarbeitung sowie der Herstellung von Platten (z. B. Voll- und Massivhölzer, Paletten, Möbel, Dielen, Spanplatten, Türen aus dem Innenbereich, Schalhölzer, Holzverpackungen).
Entsorgungsmöglichkeiten: Nicht überwachungsbedürftiges Altholz kann in der Gemeinde Wadersloh zur Zeit noch als Sperrmüll entsorgt werden. Es kann jedoch auch am Recyclinghof angeliefert werden, wo es als eigene Abfallfraktion erfasst wird. Der Grund hierfür ist, dass sortenreine Abfallfraktionen besser verwertet werden können.
Überwachungsbedürftige Abfallhölzer
Dies sind mit besonderen Holzschutzmitteln behandeltes und deshalb besonders stark belastetes Holz (z. B. Jägerzäune, Bahnschwellen).
Entsorgung: Überwachungsbedürftiges Altholz kann auf Grund des hohen Schadstoffgehaltes ausschließlich am Recyclinghof der Gemeinde Wadersloh entsorgt werden.