Allgemeines: Auf Grund des Behandlungsverfahrens der Hölzer sind zwei Fraktionen von Altholz zu unterscheiden.
Nicht überwachungsbedürftige Abfallhölzer sind unbehandeltes, behandeltes, verleimtes, be-schichtetes, lackiertes, gestrichenes Holz und Abfall aus der Holzverarbeitung sowie der Herstellung von Platten. Dabei handelt es sich beispielsweise um Voll- und Massivhölzer, Paletten, Möbel, Dielen, Spanplatten, Türen aus dem Innenbereich, Schalhölzer und Holzverpackungen.
Überwachungsbedürftige Abfallhölzer sind demgegenüber mit besonderen Holzschutzmitteln be-handeltes und deshalb besonders stark belastetes Holz, wie beispielsweise Jägerzäune und Bahn-schwellen.
In der am 01.03.2003 in Kraft getretenen Altholzverordnung ist die Getrennthaltung von Altholz neu geregelt worden. Gemäß dieser Verordnung sind Althölzer auf Grund ihres Schadstoffgehaltes in 5 Abfallgruppen einzuteilen.
Entsorgungsmöglichkeiten in der Gemeinde: Nicht überwachungsbedürftiges Altholz kann in der Gemeinde Wadersloh zur Zeit noch als Sperrmüll entsorgt werden. Es kann jedoch auch am Recyclinghof angeliefert werden, wo es als eigene Abfallfraktion erfasst wird. Der Grund hierfür ist, dass sortenreine Abfallfraktionen besser verwertet werden können.
Überwachungsbedürftiges Altholz kann auf Grund des hohen Schadstoffgehaltes ausschließlich am Recyclinghof der Gemeinde im Centraliapark entsorgt werden.
Behandlungsverfahren: Der in der Gemeinde Wadersloh gesammelte Sperrmüll wird im Entsorgungszentrum in Ennigerloh behandelt. Nach Eintreffen der mit Sperrmüll beladenen Entsorgungsfahrzeuge auf dem Gelände des Entsorgungszentrums werden diese im Eingangs- und Anlieferungsbereich kontrolliert und gewogen. Danach wird der Sperrmüll in dem Annahmebereich der Sekundärbrennstoffanlage (SBS-Anlage) gebracht. In dieser Anlage wird er dann durch Zerkleinerungs-, Siebungs-, Windsichtungs- und Trocknungsprozesse zu einem homogenen Sekundärbrennstoff aufbereitet.
Der erzeugte Sekundärbrennstoff ersetzt fossile Energieträger wie Kohle oder Erdöl. Hauptabnehmer ist die heimische Zementindustrie, aber auch andere Großfeuerungsanlagen. Überwachungsbedürfti-ge Abfälle werden in dafür zugelassenen besonderen Verbrennungsanlagen entsorgt.

Zuständige Stelle

Bauamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

Altholz

Allgemeines: Auf Grund des Behandlungsverfahrens der Hölzer sind zwei Fraktionen von Altholz zu unterscheiden.
Nicht überwachungsbedürftige Abfallhölzer sind unbehandeltes, behandeltes, verleimtes, be-schichtetes, lackiertes, gestrichenes Holz und Abfall aus der Holzverarbeitung sowie der Herstellung von Platten. Dabei handelt es sich beispielsweise um Voll- und Massivhölzer, Paletten, Möbel, Dielen, Spanplatten, Türen aus dem Innenbereich, Schalhölzer und Holzverpackungen.
Überwachungsbedürftige Abfallhölzer sind demgegenüber mit besonderen Holzschutzmitteln be-handeltes und deshalb besonders stark belastetes Holz, wie beispielsweise Jägerzäune und Bahn-schwellen.
In der am 01.03.2003 in Kraft getretenen Altholzverordnung ist die Getrennthaltung von Altholz neu geregelt worden. Gemäß dieser Verordnung sind Althölzer auf Grund ihres Schadstoffgehaltes in 5 Abfallgruppen einzuteilen.
Entsorgungsmöglichkeiten in der Gemeinde: Nicht überwachungsbedürftiges Altholz kann in der Gemeinde Wadersloh zur Zeit noch als Sperrmüll entsorgt werden. Es kann jedoch auch am Recyclinghof angeliefert werden, wo es als eigene Abfallfraktion erfasst wird. Der Grund hierfür ist, dass sortenreine Abfallfraktionen besser verwertet werden können.
Überwachungsbedürftiges Altholz kann auf Grund des hohen Schadstoffgehaltes ausschließlich am Recyclinghof der Gemeinde im Centraliapark entsorgt werden.
Behandlungsverfahren: Der in der Gemeinde Wadersloh gesammelte Sperrmüll wird im Entsorgungszentrum in Ennigerloh behandelt. Nach Eintreffen der mit Sperrmüll beladenen Entsorgungsfahrzeuge auf dem Gelände des Entsorgungszentrums werden diese im Eingangs- und Anlieferungsbereich kontrolliert und gewogen. Danach wird der Sperrmüll in dem Annahmebereich der Sekundärbrennstoffanlage (SBS-Anlage) gebracht. In dieser Anlage wird er dann durch Zerkleinerungs-, Siebungs-, Windsichtungs- und Trocknungsprozesse zu einem homogenen Sekundärbrennstoff aufbereitet.
Der erzeugte Sekundärbrennstoff ersetzt fossile Energieträger wie Kohle oder Erdöl. Hauptabnehmer ist die heimische Zementindustrie, aber auch andere Großfeuerungsanlagen. Überwachungsbedürfti-ge Abfälle werden in dafür zugelassenen besonderen Verbrennungsanlagen entsorgt.

https://serviceportal.wadersloh.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/3920/show
Bauamt
Liesborner Straße 5 59329 Wadersloh
Dezernat 3
Liesborner Straße 5 59329 Wadersloh