Familiennamensänderung
Bearbeitung und Vorbereitung der Entscheidung hinsichtlich der Anträge auf Vornamens- und Familiennamensänderung
Besonderheiten
Anträge auf Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung oder Aufhebung der Ehe werden vom Standesamt bearbeitet.
Entscheidungsbehörde bez. der Anträge auf Vornamens- und Familiennamensänderungen ist die Kreisverwaltung. Die Antragstellung erfolgt über das Einwohnermeldeamt.