Bearbeitung und Vorbereitung der Entscheidung hinsichtlich der Anträge auf Vornamens- und Familiennamensänderung

Besonderheiten
Anträge auf Wiederannahme des Geburtsnamens nach Scheidung oder Aufhebung der Ehe werden vom Standesamt bearbeitet.

Entscheidungsbehörde bez. der Anträge auf Vornamens- und Familiennamensänderungen ist die Kreisverwaltung. Die Antragstellung erfolgt über das Einwohnermeldeamt.

Zuständige Stelle

Standesamt
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

Ansprechpartner