Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dieses fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen. Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte.

Unterlagen

Wenn beide noch nicht verheiratet waren bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:

-       Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes,
-       Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung,
-       Gültiger Reisepass oder Personalausweis

Wenn  beide Deutsche ohne Auslandsbezug sind und einer bereits verheiratet war, benötigen Sie zusätzlich:
-       Einen urkundlichen Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe, d.h. es     ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister vorzulegen,
-       Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen alle frühere Ehen und die Art ihrer Auflösung angegeben werden.

Wenn einer der beiden Verlobten ausländischer Staatsangehöriger ist, noch nicht verheiratet war oder noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatte und volljährig ist, benötigt der ausländische Partner folgende Unterlagen:

-       Eine Geburtsurkunde mit Angabe beider Elternteile (St. Amt Geburtsort),
-       Eine aktuelle Bescheinigung über den Familienstand (wird am Wohnort des ausländischen Verlobten beim zuständigen Standes- oder Registeramt ausgestellt),
-       Gültiger Reisepass oder Personalausweis,
-       Übersetzung aller ausländischen Urkunden, die nicht in internationaler Form erstellt wurden, durch einen im Bundesgebiet ansässigen, amtlich anerkannten und öffentlich beeidigten Übersetzer. Sofern die Urkunden im Ausland übersetzt werden, sollte eine für die deutsche Auslandsvertretung tätiger Übersetzer in Anspruch genommen werden.

Ehefähigkeitszeugnis

Die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses ist nur dann erforderlich, wenn der ausländische Staat dieses fordert. Auskunft erhalten Sie bei den jeweiligen Auslandsvertretungen. Zuständig für die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Antragsteller seinen Wohnsitz hat bzw. bei Wohnsitz im Ausland seinen letzten Wohnsitz hatte.

Wenn beide noch nicht verheiratet waren bzw. noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatten, volljährig und Deutsche ohne Auslandsbezug sind:

-       Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister, erhältlich beim Standesamt des Geburtsortes,
-       Aufenthaltsbescheinigung, ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung,
-       Gültiger Reisepass oder Personalausweis

Wenn  beide Deutsche ohne Auslandsbezug sind und einer bereits verheiratet war, benötigen Sie zusätzlich:
-       Einen urkundlichen Nachweis über die Auflösung der letzten Ehe, d.h. es     ist eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister vorzulegen,
-       Zusätzlich zur unmittelbar vorangegangenen Ehe müssen alle frühere Ehen und die Art ihrer Auflösung angegeben werden.

Wenn einer der beiden Verlobten ausländischer Staatsangehöriger ist, noch nicht verheiratet war oder noch keine eingetragene Lebenspartnerschaft begründet hatte und volljährig ist, benötigt der ausländische Partner folgende Unterlagen:

-       Eine Geburtsurkunde mit Angabe beider Elternteile (St. Amt Geburtsort),
-       Eine aktuelle Bescheinigung über den Familienstand (wird am Wohnort des ausländischen Verlobten beim zuständigen Standes- oder Registeramt ausgestellt),
-       Gültiger Reisepass oder Personalausweis,
-       Übersetzung aller ausländischen Urkunden, die nicht in internationaler Form erstellt wurden, durch einen im Bundesgebiet ansässigen, amtlich anerkannten und öffentlich beeidigten Übersetzer. Sofern die Urkunden im Ausland übersetzt werden, sollte eine für die deutsche Auslandsvertretung tätiger Übersetzer in Anspruch genommen werden.

https://serviceportal.wadersloh.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/369/show
Standesamt
Liesborner Straße 5 59329 Wadersloh
Telefon 02523 950-2222

Frau

Margret

Peveling

02523 950-1214

Frau

Michelle

Hammelbeck

EG Raum 016 (Rathaus, Erdgeschoss)

02523 950-1212