Ehefähigkeitszeugnis
Wenn Sie im Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit sind und im Ausland heiraten möchten, stellt das Standesamt Ihres (letzten) Wohnsitzes Ihnen ein Ehefähigkeitszeugnis aus.
Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt die Tatsache, dass der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse nach deutschem Recht entgegenstehen.
Zur Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses nehmen Sie vorab bitte rechtzeitig Kontakt mit dem Standesamt auf.
Erforderliche Unterlagen
- Beglaubigte Abschrift aus dem Geburtenregister
- Aufenthaltsbescheinigung (ausgestellt zum Zwecke der Eheschließung)
- Gültiger Personalausweis oder Reisepass
- Beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- aktuelle Bescheinigung über den Familienstand
Kosten
je Ehefähigkeitszeugnis 40,00 €