Wahlberechtigung
Der Gemeinde obliegt die Organisation dieser Wahlen. Sie richtet hierzu im Gemeindegebiet Wahlbezirke ein und benennt einen Wahlraum (Wahllokal), in denen die Wahlberechtigten ihre Stimmen abgeben können. Für jeden Wahlbezirk wird ein sogenannter Wahlvorstand einberufen, der einen reibungslosen Ablauf im Wahllokal sicherstellt.
Jeder Wahlberechtigte erhält rechtzeitig vor der jeweiligen Wahl eine sog. Wahlbenachrichtigungskarte, in der vermerkt ist, dass und bei verbundenen Wahlen für welche Wahl(en) er wahlberechtigt ist. Auch ist hierin vermerkt, in welchem Wahllokal er wählen darf. Diese Wahlbenachrichtigungskarte ist am Wahltag im Wahllokal vorzulegen.
Im Wahllokal erhält der Wähler nach Prüfung seiner Identität und Wahlberechtigung vom Wahlvorstand den bzw. die Stimmzettel ausgehändigt, den/die er dann dort hinter einem Sichtschutz unbeobachtet ausfüllen kann. Anschließend wird/werden der/die Stimmzettel in eine Wahlurne geworfen.
Nach Wahlschluss wird diese Wahlurne vom Wahlvorstand geöffnet und die Stimmen ausgezählt. Danach wird das Ergebnis an die Gemeinde weitergeleitet, die alle Ergebnisse (Wahlbezirke und Briefwahl) zusammenstellt und das Gemeindergebnis erstellt. Dieses wird dann dem Kreis Warendorf übermittelt, der wiederum das Ergebnis auf Kreisebene zusammenstellt und an den Landeswahlleiter weitergibt.
Rechtsgrundlagen allgemein
Europa-, Bundes-, Landes- und Kommunalwahlgesetze und -ordnungen
Unterlagen
- Wahlbenachrichtigungskarte oder schriftlicher bzw. persönlicher Antrag an den Bürgerservice,
- Personalausweis oder Reisepass