Briefwahlunterlagen
Das aktive Wahlrecht bei allen Wahlen soll persönlich im jeweiligen Wahllokal ausgeübt werden, d. h. der Wähler begibt sich zu seinem Wahllokal und gibt dort die Stimme auf einem Stimmzettel ab.
Sollte sich ein Wähler am Wahltag jedoch aus wichtigen persönlichen oder beruflichen Gründen außerhalb seines Wahlbezirkes aufhalten oder aus sonstigen Gründen nicht an der Wahl im Wahllokal teilnehmen können, kann er seine Stimme(n) auch per Briefwahl abgeben. Dies bedeutet, dass er seine Wahlunterlagen bereits vor dem eigentlichen Wahltermin erhält, den/die Stimmzettel ausfüllt und per Post oder persönlich bis zum Wahltag an die Gemeinde zurückgibt.
Der Wahlschein mit den Briefwahlunterlagen ist persönlich oder schriftlich (nicht telefonisch) bei der Gemeinde Wadersloh im Bürgerservice zu beantragen. Ein solcher Antrag ist auf der jedem Wähler vor der Wahl zugesandten Wahlbenachrichtigungskarte aufgedruckt. Aus diesem Grund kann die Briefwahl am einfachsten mit der Wahlbenachrichtigungskarte beantragt werden. Sofern jemand den Antrag auf Briefwahl für einen anderen stellt, muss er nachweisen, dass er hierzu berechtigt ist (schriftliche Vollmacht).
Jeder Antragsteller erhält dann seinen persönlichen Wahlschein, den bzw. die Stimmzettel, einen blauen Stimmzettelumschlag, einen roten Briefwahlumschlag sowie eine Anleitung zur Briefwahl selbst. Der Briefwähler kennzeichnet den/die Stimmzettel und verschliesst diese/n (und nur den/die Stimmzettel) im blauen Stimmzettelumschlag. Anschliessend unterschreibt er auf dem Wahlschein eine persönliche Erklärung und steckt diese dann mit dem blauen Stimmzettelumschlag zusammen in den roten(!) Wahlumschlag. Dieser rote Wahlumschlag kann entweder wieder bei uns im Bürgerservice abgegeben oder mit der Post zu uns gesandt werden. Im Bundesgebiet ist dieser Brief portofrei.
Am jeweiligen Wahltag tritt in der Gemeinde der Briefwahlvorstand zusammen und zählt die Briefwahlstimmen nach Wahlschluss aus. Diese fließen dann in das Gesamtergebnis der Wahl auf Gemeindeebene ein.
Die Briefwahlunterlagen können ca. 4 Wochen vor der Wahl beantragt werden.
Einen Antrag kann jeder nur für seine Person stellen.
Zur Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Bundestagswahl 2021 gelangen Sie hier.
Rechtsgrundlagen allgemein
Europa-, Bundes-, Landes- und Kommunalwahlgesetze und -ordnungen
Unterlagen
- Wahlbenachrichtigungskarte oder schriftlicher bzw. persönlicher Antrag an den Bürgerservice,
- Personalausweis oder Reisepass
Kosten
Hierfür werden keine Gebühren erhoben.