Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.

Anderen Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, z.B. durch einen vollstreckbaren Titel, Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.

Unterlagen

Sie können die Urkunden zu unseren Öffnungszeiten persönlich beantragen und sofort mitnehmen (Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit).

Kosten

Die Gebühren sind bundeseinheitlich durch die Personenstandsverordnung geregelt. Sie betragen zur Zeit:

  • Beglaubigte Abschriften / Auszüge aus dem Eheregister 10,00 EUR
  • Alle übrigen Urkunden wie z.B. Ehe-,Geburts-, Sterbeurkunden  10,00 EUR
  • Mehrsprachige Urkunden wie z.B. Heirats-, Geburts-, Sterbeurkunden (zur Verwendung im Ausland)  10,00 EUR


Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr. Beispielsweise würden für die Bestellung von drei Geburtsurkunden 20,00 EUR zu entrichten sein.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung oder zur Beantragung von Kindergeld.

Beurkundungen zum Personenstandsgesetz

Die Personenstandsregister enthalten persönliche Daten, die dem Datenschutz unterliegen. Die Erteilung von Personenstandsurkunden und Auskünften kann gemäß § 61 des Personenstandsgesetzes nur von Personen verlangt werden, auf die sich der Eintrag bezieht, sowie von deren Ehegatten, Vorfahren und Abkömmlingen.

Anderen Personen - also auch Geschwister, Onkel, Tanten, Neffen, Nichten und sonstige Verwandte - haben nur dann ein Recht, wenn sie ein rechtliches Interesse glaubhaft machen, z.B. durch einen vollstreckbaren Titel, Vollstreckungsbescheid zum Mahnbescheid, ein Urteil oder ähnliches.

Sie können die Urkunden zu unseren Öffnungszeiten persönlich beantragen und sofort mitnehmen (Bitte bringen Sie Ihren gültigen Personalausweis oder Reisepass mit).

Die Gebühren sind bundeseinheitlich durch die Personenstandsverordnung geregelt. Sie betragen zur Zeit:

  • Beglaubigte Abschriften / Auszüge aus dem Eheregister 10,00 EUR
  • Alle übrigen Urkunden wie z.B. Ehe-,Geburts-, Sterbeurkunden  10,00 EUR
  • Mehrsprachige Urkunden wie z.B. Heirats-, Geburts-, Sterbeurkunden (zur Verwendung im Ausland)  10,00 EUR


Weitere Ausfertigungen, die gleichzeitig bestellt werden, kosten die halbe Gebühr. Beispielsweise würden für die Bestellung von drei Geburtsurkunden 20,00 EUR zu entrichten sein.
Gebührenfreiheit besteht, soweit dies gesetzlich geregelt ist, z.B. für Zwecke der gesetzlichen Rentenversicherung oder zur Beantragung von Kindergeld.

https://serviceportal.wadersloh.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/349/show
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