Wenn eine Person verstirbt, muss dies dem Standesamt unverzüglich angezeigt und dort beurkundet werden. Hierfür ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod tatsächlich eingetreten ist.
In den meisten Fällen übernimmt das beauftragte Bestattungsunternehmen die Anzeige des Sterbefalles, so dass die Angehörigen hiermit nicht befasst werden. Je nach Auftrag übernimmt es auch die Überführung des/der Verstorbenen zum Friedhof, die Terminabstimmung und die Benachrichtigung des zuständigen Geistlichen für die Trauerfeier, die Anzeige des Todes bei der Krankenkasse, bei der Sterbekasse und bei den Versicherungen sowie den Druck und Versand von Trauerbriefen und -anzeigen.

Vor der Beurkundung muss zunächst ein Arzt den Todesfall feststellen und hierüber eine Todesbescheinigung ausstellen. Diese ist bei der Anzeige des Sterbefalles unbedingt vorzulegen.

Aufgrund der Sterbefallanzeige erstellen wir den Sterbeeintrag und hieraus die notwendigen Sterbeurkunden sowie verschiedene Bescheinigungen. Diese werden dem Anzeigenden (Bestatter) ausgehändigt.


Besonderheiten
Bei einem nicht natürlichen Tod (z. B. Unfall, Freitod oder unbekannte Ursache) muss in jedem Fall die Kriminalpolizei eingeschaltet werden, die dann auch die Anzeige des Sterbefalls vornimmt, sobald der zuständige Staatsanwalt die Leichenfreigabe erteilt hat.

Rechtsgrundlagen allgemein
Personenstandsgesetzt und -verordnung

Unterlagen

Personalausweis oder Reisepass
vom Verstorbenen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung. Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung wird dort für die Ausstellung Sorge getragen.
  • bei Ledigen: die Abstammungsurkunde
  • bei Verheirateten: die Heiratsurkunde oder die Abschrift aus dem Familienbuch (zumeist im Familienstammbuch zu finden) ggf. mit Übersetzung, falls die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat
  • bei Verwitweten: die Heiratsurkunde oder die Abschrift aus dem Familienbuch (siehe Familienstammbuch) ggf. mit Übersetzung (s.o.) und die Sterbeurkunde bzw. die Todeserklärung des bereits verstorbenen Ehegatten
  • bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde oder die Abschrift aus dem Familienbuch (s.o) und das Scheidungs-, Aufhebungs- bzw. Nichtigkeitsurteil.

Alle Urkunden und ggf. die Übersetzungen sind im Original (nicht in Kopie) vorzulegen.

Kosten

Bei der Beurkundung des Sterbefalles werden Gebühren für die Ausstellung der Sterbeurkunden erhoben.
Die Gebühr beträgt 10,00 EUR.

Sofern weitere Sterbeurkunden benötigt und diese gleichzeitig mit der ersten beantragt werden, beträgt die Gebühr für jede weitere Urkunde 5,00 EUR.

Bestattungsangelegenheiten

Wenn eine Person verstirbt, muss dies dem Standesamt unverzüglich angezeigt und dort beurkundet werden. Hierfür ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod tatsächlich eingetreten ist.
In den meisten Fällen übernimmt das beauftragte Bestattungsunternehmen die Anzeige des Sterbefalles, so dass die Angehörigen hiermit nicht befasst werden. Je nach Auftrag übernimmt es auch die Überführung des/der Verstorbenen zum Friedhof, die Terminabstimmung und die Benachrichtigung des zuständigen Geistlichen für die Trauerfeier, die Anzeige des Todes bei der Krankenkasse, bei der Sterbekasse und bei den Versicherungen sowie den Druck und Versand von Trauerbriefen und -anzeigen.

Vor der Beurkundung muss zunächst ein Arzt den Todesfall feststellen und hierüber eine Todesbescheinigung ausstellen. Diese ist bei der Anzeige des Sterbefalles unbedingt vorzulegen.

Aufgrund der Sterbefallanzeige erstellen wir den Sterbeeintrag und hieraus die notwendigen Sterbeurkunden sowie verschiedene Bescheinigungen. Diese werden dem Anzeigenden (Bestatter) ausgehändigt.


Besonderheiten
Bei einem nicht natürlichen Tod (z. B. Unfall, Freitod oder unbekannte Ursache) muss in jedem Fall die Kriminalpolizei eingeschaltet werden, die dann auch die Anzeige des Sterbefalls vornimmt, sobald der zuständige Staatsanwalt die Leichenfreigabe erteilt hat.

Rechtsgrundlagen allgemein
Personenstandsgesetzt und -verordnung

Personalausweis oder Reisepass
vom Verstorbenen:

  • Personalausweis oder Reisepass
  • eine vom Arzt ausgestellte Todesbescheinigung. Bei einem Sterbefall in einem Krankenhaus, einem Heim oder einer ähnlichen Einrichtung wird dort für die Ausstellung Sorge getragen.
  • bei Ledigen: die Abstammungsurkunde
  • bei Verheirateten: die Heiratsurkunde oder die Abschrift aus dem Familienbuch (zumeist im Familienstammbuch zu finden) ggf. mit Übersetzung, falls die Eheschließung im Ausland stattgefunden hat
  • bei Verwitweten: die Heiratsurkunde oder die Abschrift aus dem Familienbuch (siehe Familienstammbuch) ggf. mit Übersetzung (s.o.) und die Sterbeurkunde bzw. die Todeserklärung des bereits verstorbenen Ehegatten
  • bei Geschiedenen: die Heiratsurkunde oder die Abschrift aus dem Familienbuch (s.o) und das Scheidungs-, Aufhebungs- bzw. Nichtigkeitsurteil.

Alle Urkunden und ggf. die Übersetzungen sind im Original (nicht in Kopie) vorzulegen.

Bei der Beurkundung des Sterbefalles werden Gebühren für die Ausstellung der Sterbeurkunden erhoben.
Die Gebühr beträgt 10,00 EUR.

Sofern weitere Sterbeurkunden benötigt und diese gleichzeitig mit der ersten beantragt werden, beträgt die Gebühr für jede weitere Urkunde 5,00 EUR.

https://serviceportal.wadersloh.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/348/show
Standesamt
Liesborner Straße 5 59329 Wadersloh
Telefon 02523 950-2222

Frau

Margret

Peveling

02523 950-1214

Frau

Michelle

Hammelbeck

EG Raum 016 (Rathaus, Erdgeschoss)

02523 950-1212