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Wenn eine Person verstirbt, muss dies dem Standesamt unverzüglich angezeigt und dort beurkundet werden. Hierfür ist das Standesamt zuständig, in dessen Bereich der Tod tatsächlich eingetreten ist. In der Regel erledigt das beauftragte Bestattungsunternehmen die Formalitäten.

Vor der Beurkundung muss zunächst ein Arzt den Todesfall feststellen und hierüber eine Todesbescheinigung ausstellen. Diese ist bei der Anzeige des Sterbefalles zwingend vorzulegen.

Aufgrund der Sterbefallanzeige erstellt das Standesamt den Sterbeeintrag, die Sterbeurkunden sowie weitere Bescheinigungen. Diese werden dem Anzeigenden ausgehändigt.


Besonderheiten
Bei einem nicht natürlichen Tod (z. B. Unfall, Freitod oder unbekannte Ursache) muss in jedem Fall die Kriminalpolizei eingeschaltet werden, die dann auch die Anzeige des Sterbefalls vornimmt, sobald der zuständige Staatsanwalt die Leichenfreigabe erteilt hat.

Erforderliche Unterlagen

Ist die verstorbene Person ledig: 

  • Geburtsurkunde,
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Totenschein des Arztes.

Ist die verstorbene Person verheiratet: 

  • Heirats- / Eheurkunde,
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Totenschein des Arztes.

Ist die verstorbene Person geschieden: 

  • Heirats- / Eheurkunde mit Auflösung der Ehe oder ein rechtskräftiges Scheidungsurteil,
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Totenschein des Arztes.

Ist die verstorbene Person verwitwet: 

  • Heirats- / Eheurkunde mit Auflösung der Ehe oder Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners,
  • Personalausweis oder Reisepass,
  • Totenschein des Arztes.

Hinweis:
Sie können uns die Unterlagen vorab per Mail an standesamt@wadersloh.de schicken oder vollständig im verschlossenen Umschlag in den Briefkasten des Rathauses werfen. Bitte beschriften Sie den Umschlag wie folgt:

Standesamt Wadersloh
Sterbefall
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

Rechtsgrundlagen

  • Personenstandsgesetz (PStG) und -verordnung (PStV) 
  • Bestattungsgesetz NRW (BestG NRW)

Kosten

  • Sterbeurkunde: 10,00 €
  • Jede weitere Sterbeurkunde: 5,00 €
  • Vorläufiger Beerdigungsschein: 26,00 €

Zuständige Stelle

Ansprechpartner