Rundfunkbeitrag
Grundsätzlich gilt: Für jede Wohnung wird monatlich ein Rundfunkbeitrag erhoben, unabhängig davon, wie viele Personen in dieser Wohnung leben.
Unternehmen, Institutionen und Selbständige beteiligen sich gemeinschaftlich an der Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Auch Kitas, Stiftungen, Altenheime und andere Einrichtungen des Gemeinwohls zahlen zur Unterstützung des Gemeinwohls den Rundfunkbeitrag.
Alle Leistungen rund um den Rundfunkbeitrag (z. B. Antragstellung zur Befreiung von der Rundfunkgebühr) können Sie online erledigen (siehe "Onlinedienstleistungen").
Erforderliche Unterlagen
Unterschiedlich je nach Dienstleistung. Genauere Informationen unter "Onlinedienstleistungen".
Rechtsgrundlagen
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV)
Medienstaatsvertrag (MStV)
Rundfunkfinanzierungsstaatsvertrag (RFinStV)
Kosten
18,36 € je Wohnung (monatlich)