Befreiung Rundfunkgebühren
Die Anträge werden vom Bürgerserviceteam entgegengenommen, gegebenenfalls bestätigt oder beglaubigt und an ARD, ZDF und Deutschlandradio weitergeleitet.
Der Bewilligunsbescheid wird Ihnen direkt übersendet.
Weitere Informationen erhalten Sie über die Internetseite der ARD, ZDF und Deutschlandradio.
Information
Einen Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung bzw. -ermäßigung können folgende Personen stellen:
- Schwerbehinderte mit dem Vermerk "RF" im Schwerbehindertenausweis (nur Ermäßigung)
- Studenten
- Personen, die Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten
- Personen, die Pflegezulagen nach § 267 Abs.1 Lastenausgleichsgesetz erhalten
- Personen, die Leistungen nach Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch III und Sozialgesetzbuch XII erhalten
Unterlagen
- Bei Schwerbehinderten benötigen wir den Schwerbehindertenausweis
- Bei Studenten werden neben der Immatrikulationsbescheinigung der Nachweis über Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BaföG) oder eine
- Unterhaltserklärung der Eltern sowie anderweitige Einkommensnachweise und der Mietvertrag benötigt.