Die Anträge werden vom Bürgerserviceteam entgegengenommen, gegebenenfalls bestätigt oder beglaubigt und an ARD, ZDF und Deutschlandradio weitergeleitet.
Der Bewilligunsbescheid wird Ihnen direkt übersendet.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Internetseite der ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Information

Einen Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung bzw. -ermäßigung können folgende Personen stellen:

  • Schwerbehinderte mit dem Vermerk "RF" im Schwerbehindertenausweis (nur Ermäßigung)
  • Studenten
  • Personen, die Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten
  • Personen, die Pflegezulagen nach § 267 Abs.1 Lastenausgleichsgesetz erhalten
  • Personen, die Leistungen nach Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch III und Sozialgesetzbuch XII erhalten

Unterlagen

  • Bei Schwerbehinderten benötigen wir den Schwerbehindertenausweis
  • Bei Studenten werden neben der Immatrikulationsbescheinigung der Nachweis über Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BaföG) oder eine
  • Unterhaltserklärung der Eltern sowie anderweitige Einkommensnachweise und der Mietvertrag benötigt.
Befreiung Rundfunkgebühren

Die Anträge werden vom Bürgerserviceteam entgegengenommen, gegebenenfalls bestätigt oder beglaubigt und an ARD, ZDF und Deutschlandradio weitergeleitet.
Der Bewilligunsbescheid wird Ihnen direkt übersendet.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Internetseite der ARD, ZDF und Deutschlandradio.

Information

Einen Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung bzw. -ermäßigung können folgende Personen stellen:

  • Schwerbehinderte mit dem Vermerk "RF" im Schwerbehindertenausweis (nur Ermäßigung)
  • Studenten
  • Personen, die Leistungen der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz erhalten
  • Personen, die Pflegezulagen nach § 267 Abs.1 Lastenausgleichsgesetz erhalten
  • Personen, die Leistungen nach Sozialgesetzbuch II, Sozialgesetzbuch III und Sozialgesetzbuch XII erhalten
  • Bei Schwerbehinderten benötigen wir den Schwerbehindertenausweis
  • Bei Studenten werden neben der Immatrikulationsbescheinigung der Nachweis über Leistungen nach dem Berufsausbildungsförderungsgesetz (BaföG) oder eine
  • Unterhaltserklärung der Eltern sowie anderweitige Einkommensnachweise und der Mietvertrag benötigt.
Telefongebührenermäßigung, GEZ https://serviceportal.wadersloh.de:443/detail/-/vr-bis-detail/dienstleistung/346/show
Bürgerservice
Liesborner Straße 5 59329 Wadersloh
Telefon 02523 950-2222

Herr

Hans-Günther

Scholz

02523 950-2222

Frau

Margret

Peveling

02523 950-1214

Frau

Michelle

Hammelbeck

EG Raum 016 (Rathaus, Erdgeschoss)

02523 950-1212

Frau

Daniela

Voßlöcker

02523 950-2222