Die Betreuung ausländischer Flüchtlinge sowie die Gewährung von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) zählt zu den Kernaufgaben der Sozialverwaltung.
Asylbewerber und Spätaussiedler

  • Aufnahme und Unterbringung von Aussiedlern und Asylbewerbern,

Unterlagen

Aufenthaltslegitimation bzw. aufenthaltsbegründende Dokumente der Aufnahmestelle / des Ausländeramtes, Pass, Einreisedokumente und je nach Fallgestaltung weitere Unterlagen.