Geldspielgeräte - Bescheinigung der Geeignetheit eines Aufstellungsortes
Wenn Sie gewerbsmäßig Spielgeräte aufstellen möchten, muss der Betriebsort dafür von der zuständigen Behörde als geeignet anerkannt werden. Hierbei sind Spielgeräte gemeint, die mit einer den Spielausgang beeinflussenden technischen Vorrichtung ausgestattet sind und die die Möglichkeit eines Gewinns bieten.
Ist Ihr Betrieb für das Aufstellen von Spielgeräten geeignet, erhalten Sie eine Geeignetheitsbestätigung. Wo und wie viele Spielgeräte jeweils aufgestellt werden dürfen, richtet sich nach der Spielverordnung.
Erforderliche Unterlagen
- Erlaubnis zur Aufstellung von Spielgeräten nach § 33c Abs. 1 GewO
Kosten
Gebühr: 50,00 EUR