Anmeldung zur Eheschließung
Wer heiraten möchte, muss vorher die Eheschließung anmelden. Nach dem 01. Juli 1998 wird dies als "Anmeldung zur Eheschließung" bezeichnet.
Die dabei vorzulegenden Unterlagen richten sich nach der Staatsangehörigkeit und dem Familienstand der/des Verlobten. Die Unterlagen sind so unterschiedlich, dass eine Beratung nur persönlich, ggf. auch am Telefon vorgenommen werden kann.
Festzustellen ist, dass man an jedem Arbeitstage heiraten kann, während der Arbeitszeit, das heißt auch nachmittags. An einem Wochenende im Monat ist auch am Freitagnachmittag und am Samstag das Rathaus für Trauungen geöffnet.
Eine Vorreservierung des Termins ist auch auf telefonischem Wege möglich.