Asylangelegenheiten
Die Gemeinde Wadersloh ist für die Versorgung und Betreuung von Asylbewerbern, Bürgerkriegsflüchtlingen, geduldeten Personen sowie Spätaussiedlern verantwortlich.
Sie gewährt Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, darunter Grundleistungen für den Lebensunterhalt sowie Unterstützung bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt. Die medizinische Versorgung ist dabei auf notwendige Behandlungen bei akuten Erkrankungen und Schmerzen beschränkt und erfolgt meist über Behandlungsscheine. Die Behandlungsscheine werden einmal pro Quartal ausgestellt. Weitergehende Maßnahmen müssen vorab genehmigt werden.
Neben der finanziellen und sozialen Unterstützung organisiert die Gemeinde auch die Aufnahme und Unterbringung der Betroffenen. Um Obdachlosigkeit zu vermeiden, werden diese zunächst in Übergangsunterkünften untergebracht.
Erforderliche Unterlagen
- Ausweisdokument, Einreisedokumente
- Aufenthaltsgestattung, Bescheinigung über die Aussetzung der Abschiebung
- Zuweisungsentscheidung
- Aufenthaltslegitimation bzw. aufenthaltsbegründende Dokumente der Aufnahmestelle / des Ausländeramtes
- je nach Fallgestaltung weitere Unterlagen
Rechtsgrundlagen
- Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
- Gesetz zur Ausführung des Asylbewerberleistungsgesetzes (AG AsylbLG)
- Sozialgesetzbuch (SGB) XII
- Bundesvertriebenengesetz (BVFG)