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Allgemeines
Wohngeld ist ein finanzieller Zuschuss zu den Unterkunftskosten von Personen, deren Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Wohngeld kann als

  • Mietzuschuss an Mieter von Wohnraum oder
  • Lastenzuschuss an Haus- bzw. Wohnungseigentümer gewährt werden.

Die Höhe des Wohngeldes hängt ab vom Familieneinkommen, von der Zahl der zum Haushalt rechnenden Familienmitglieder und von der monatlichen Miete bzw. Haus- oder Wohnungsbelastung. Miete sowie Haus- bzw. Wohnungsbelastungen werden allerdings nicht immer in tatsächlicher Höhe, sondern nur bis zu einem bestimmten, gesetzlich festgelegten Höchstbetrag berücksichtigt.

 

Ausschluss vom Wohngeldbezug
Bezieher von bestimmten Sozialleistungen sind in der Regel vom Wohngeld ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Personen, die Sozialleistungen nach dem SGB II oder SGB XII erhalten.

 

Antragstellung

  • Siehe "Onlinedienstleistungen"
  • Mail: wohngeldstelle@wadersloh.de
  • Post:
    Gemeinde Wadersloh
    Wohngeld
    Liesborner Straße 5
    59329 Wadersloh

 

Weitere Informationen
Zusätzliche Informationen, die das Thema Wohngeld betreffen, erhalten Sie auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen und auf der Seite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes NRW.

Zusätzlich können Sie sich über das nachstehende Video informieren: Informationen des Landes NRW zum Wohngeld

Erforderliche Unterlagen

Antrag Wohngeld für Mieter (Mietzuschuss):

  • Vermieterbescheinigung (Anlage "Angaben zum Wohnraum")
  • Mietvertrag

Antrag Wohngeld für Eigentümer (Lastenzuschuss):

  • Bescheinigung über die Aufnahme von Fremdmitteln
  • Nachweise zur Zahlung von Zinsen und Tilgung
  • Grundsteuerbescheid / Nachweis über die Höhe der Erbbauzinsen
  • Verwaltungskostennachweis bei Eigentumswohnung
  • Wohnflächenberechnung

Im Einzelfall:

  • Steuerbescheide zum Nachweis erhöhter Werbungskosten
  • Einkommensnachweise
  • Arbeitsvertrag
  • Nachweise über Kinderzuschlag, Pflegegeld oder Elterngeld
  • Nachweise zu Unterhaltsverpflichtungen
  • Nachweise über den Erhalt von Unterhalt
  • Nachweise über die Höhe von Einkünften aus Zinsen und Dividenden
  • Ergänzende Erklärungen für Auszubildende und Studenten per Vordruck
  • Studienbescheinigungen
  • Ergänzende Erklärungen bei nicht miteinander verwandten Mitbewohnern über die Wohnraumverteilung und die zu zahlenden Mietanteile per Vordruck
  • Pass bzw. Nachweis über den Aufenthaltsstatus bei Nicht-EU-Bürgern
  • Nachweise zur Zahlung von Krankenversicherungsbeiträgen
  • Nachweise zur Zahlung von Beiträgen zu Renten- oder Lebensversicherungen
  • Schwerbehindertenausweise
  • Nachweise zur häuslichen Pflegebedürftigkeit

Rechtsgrundlagen

Wohngeldgesetz (WoGG)

Kosten

0,00 €