Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft  jeder Gemeinde; er enthält für die Zwecke der Aufgabenerfüllung alle im Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben. 

Er ist nur im Innenverhältnis verbindlich; Ansprüche Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben.
Einwohner und Abgabepflichtige, die nicht in Wadersloh wohnen, werden frühzeitig in die Entstehung des Haushaltsplanes eingebunden. Sobald der Bürgermeister seinen Haushaltsplan-Entwurf für das kommende Jahr dem Gemeinderat vorgelegt hat, erhalten diese durch öffentliche Bekanntmachung den Hinweis und das Recht, das gesamte Zahlenmaterial einzusehen. Es dürfen Einwendungen erhoben werden, über die keineswegs die Verwaltung oder der Bürgermeister allein zu entscheiden hat. Der gesamte Rat der Gemeinde beschließt darüber mehrheitlich.

Die Beratung dazu erfolgt vorher in öffentlicher Sitzung, an der der Antragsteller teilnehmen kann und im Tagesordnungspunkt "Einwohnerfragestunde" zusätzlich zu Wort kommen kann.

Wenn der Gemeinderat den Haushaltsplan beschlossen hat, gibt es für Einwohner und Abgabepflichtige erneut die Gelegenheit diesen Plan einzusehen.

Leider wird von diesem gesetzlich verbrieften Recht nur selten Gebrauch gemacht.
weitere Informationen: Gemeindehaushalt

Hier gelangen Sie zu den Haushaltsplänen der Gemeinde Wadersloh.

Zuständige Stelle

Finanzen
Liesborner Straße 5
59329 Wadersloh

Ansprechpartner

Haushaltsplan

Der Haushaltsplan ist die Grundlage für die Haushaltswirtschaft  jeder Gemeinde; er enthält für die Zwecke der Aufgabenerfüllung alle im Haushaltsjahr (= Kalenderjahr) voraussichtlich eingehenden Einnahmen und zu leistenden Ausgaben. 

Er ist nur im Innenverhältnis verbindlich; Ansprüche Dritter werden durch ihn weder begründet noch aufgehoben.
Einwohner und Abgabepflichtige, die nicht in Wadersloh wohnen, werden frühzeitig in die Entstehung des Haushaltsplanes eingebunden. Sobald der Bürgermeister seinen Haushaltsplan-Entwurf für das kommende Jahr dem Gemeinderat vorgelegt hat, erhalten diese durch öffentliche Bekanntmachung den Hinweis und das Recht, das gesamte Zahlenmaterial einzusehen. Es dürfen Einwendungen erhoben werden, über die keineswegs die Verwaltung oder der Bürgermeister allein zu entscheiden hat. Der gesamte Rat der Gemeinde beschließt darüber mehrheitlich.

Die Beratung dazu erfolgt vorher in öffentlicher Sitzung, an der der Antragsteller teilnehmen kann und im Tagesordnungspunkt "Einwohnerfragestunde" zusätzlich zu Wort kommen kann.

Wenn der Gemeinderat den Haushaltsplan beschlossen hat, gibt es für Einwohner und Abgabepflichtige erneut die Gelegenheit diesen Plan einzusehen.

Leider wird von diesem gesetzlich verbrieften Recht nur selten Gebrauch gemacht.
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